neulich bekomme ich einen Anruf, dass unsere Katze einen Unfall verursacht haben soll. Sie soll einem Fahrradfahrer (der Anrufer) ins Rad gesprungen sein, worauf dieser stürzte und sich in ärztliche Behandlung begeben musste.
Ich war darüber sehr erstaunt und wußte zunächst gar nicht was ich sagen sollte. Und wie kam der ausgerechnet auf uns? Es ist wohl richtig, dass wir eine rote Katze haben, aber davon gibt es in unserem Viertel noch einige mehr. Und unsere Katze ist putzmunter. Der Herr sagte nur noch, wir hören von seinem Anwalt!
Aber was mich nun ganz allgemein interessiert, wie ist hier überhaupt die Rechtslage.
Melde den Vorfall unverzüglich deiner privaten Haftpflicht, teile alle Fakten, soweit dir bekannt mit, vermeide Spekulationen und/oder Verdächtigungen, leite alles schriftliche an deine Versicherung weiter unter Angabe der Schadensnummer(bekammst du nach der Meldung von deiner Versicherung), und teile dem Anwalt, falls du je von einem in dieser Angelegenheit hörst, deine Versicherungsnummer, welche Gesellschaft(Name und Adresse) und die Schadensnummer mit. Gebe mündlich keinerlei Auskünfte mehr, verweise auf deine Versicherung.
Gruss, Peter
Frage nicht verstanden!
Es geht mir nicht darum, was zu tun ist…
sondern wie die Rechtslage hierzu aussieht und wer Konkrete Urteile zu solchen Fällen kennt.
Die Rechtslage wird wahrscheinlich recht eindeutig sein. Grundsätzlich haben Sie jeden Schaden, den Ihre Katze verursacht, zu ersetzen, sofern der Schaden - wie es in der Rechtssprache heißt - auf der „Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens“ beruht. Letzteres wäre beispielsweise nicht der Fall, wenn ein Passant das Tier mittels Fußtritts in die Speichen des Fahrrads befördert oder der Radfahrer die Katze gezielt überfahren hätte. In allen anderen Fällen sind Schäden in der Regel von Ihnen zu ersetzen, und zwar unabhängig davon, ob Sie an dem Schaden ein Verschulden trifft oder nicht.
Eine ganz andere Frage allerdings ist, ob der Geschädigte die Voraussetzungen seines Anspruchs, insbesondere den Umstand, daß gerade Ihre Katze den Schaden verursacht hat, im Streitfall auch beweisen kann. Sollte tatsächlich Ihre Katze den Schaden verursacht haben, so dürfte - sofern in Ihrer Umgebung ähnliche Katzen als „Freigänger“ gehalten werden - dieser Beweis nur gelingen, wenn die unfallbeteiligte Katze zuverlässig Ihnen zugeordnet werden kann, etwa weil sie mit einem Namens- oder Adresschild versehen war oder selbst bei dem Unfall verletzt wurde, sie auffällige individuelle Merkmale hat oder unmittelbar nach der „Tat“ in Ihrem Haus verschwunden ist, und insb. Zeugen diese Umstände bekunden können.