Hallo!
Mir stellt sich die Frage, ob es in Deutschland ein Recht auf Anrede (Herr / Frau)nach dem Gesetzbuch (Grundrecht) gibt.
Oder anders formuliert:
Stellt die Anrede einer natürlichen Person ohne die Worte „Herr“ / „Frau“ eine, eventuell strafrechtlich zu verfolgende, Beleidigung im Sinne des deutschen Rechtes dar?
Vielen Dank für eine Antwort!
Liebe Grüße . . .
Hallo!
Guten Tag, Herr Dr. Oberbäumer!
Mir stellt sich die Frage, ob es in Deutschland ein Recht auf
Anrede (Herr / Frau)nach dem Gesetzbuch (Grundrecht) gibt.
Nicht das ich wüßte.
Oder anders formuliert:
Stellt die Anrede einer natürlichen Person ohne die Worte
„Herr“ / „Frau“ eine, eventuell strafrechtlich zu verfolgende,
Beleidigung im Sinne des deutschen Rechtes dar?
Per se ist das zwar evtl. eine Unhöflichkeit, aber keine Beleidigung. Eine Beleidigung könnte es dann sein, wenn die Umstände es ehrverletzend bzw- herabsetzend erscheinen lassen.
Vielen Dank für eine Antwort!
Aber bitte doch.
Liebe Grüße . . .
An wen?
Ciao, Wotan
Hi, Uwe,
Mir stellt sich die Frage, ob es in Deutschland ein Recht auf Anrede (Herr / Frau)nach dem
Gesetzbuch (Grundrecht) gibt.
Nein, das gebietet einfach die Höflichkeit.
Oder anders formuliert: Stellt die Anrede einer natürlichen Person ohne die Worte „Herr“ / „Frau“
eine, eventuell strafrechtlich zu verfolgende, Beleidigung im Sinne des deutschen Rechtes dar?
Nein. Solche Grobheiten sind an Ort und Stelle von den Beteiligten zu regeln, zB mit der Antwort: " Herr oder Onkel , aber einen nackten Oberbäumer verbitte ich mir!" Führt zu schamroten Köpfen und Frieden für allezeit.
Gruß Ralf
Hallo!
Mir stellt sich die Frage, ob es in Deutschland ein Recht auf
Anrede (Herr / Frau)nach dem Gesetzbuch (Grundrecht) gibt.
Oder anders formuliert:
Stellt die Anrede einer natürlichen Person ohne die Worte
„Herr“ / „Frau“ eine, eventuell strafrechtlich zu verfolgende,
Beleidigung im Sinne des deutschen Rechtes dar?
Hallo,
das wäre ja noch schlimmer um Deutschland bestellt, wenn auch das noch per Gesetz geregelt wäre !
Wer nicht damit leben kann, gelegentlich unhöflicherweise ohne Herr/Frau angeredet zu werden, sollte sich hier ohne Unterstützung durch die Obrigkeit (Gerichtsbarkeit) zu Wehr setzen (können).
Gruß
Karl
Vielen Dank für eine Antwort!
Liebe Grüße . . .
Hallo,
die korrekte Anrede ist ein Gebot der Höflichkeit.
Es hat mal eine Frau versucht, die Anrede „Dame“ einzuklagen - ohne erfolg.
Es soll auch Doktoren geben, die meinen, das Weglassen des Titels in der Anrede sei schlimmer, als dass sie bei Tor über die Ampel gefahren sind (so die Begründung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid)
Gruß
HaWeThie
PS was kostet eigentlich so ein Dr. Titel heute?
Darf der offiziell geführt werden?
Hi,
PS was kostet eigentlich so ein Dr. Titel heute?
Darf der offiziell geführt werden?
schade, bei eBay werden die scheinbar nicht mehr gehandelt. Kann mich aber nicht dran erinnern, dass die allzu teuer gewesen waren. Ist wohl erlaubt(aber vielleicht weiß das einer besser), wenn das Land und die Hochschule angegeben wird.
J~
hey :o)
Es soll auch Doktoren geben, die meinen, das Weglassen des
Titels in der Anrede sei schlimmer, als dass sie bei Tor über
die Ampel gefahren sind (so die Begründung eines Einspruchs
gegen einen Bußgeldbescheid)
zumindest in at hatte das einen rechtlichen hintergrund, da der akad. titel teil des namens war. ein bescheid in dem der titel fehlte war somit an die „falsche“ person gerichtet.
das gesetz wurde diesbezüglich bereits geändert, ich denke ´94 oder so …
tiger
Hab’s gefunden:
Dr.-Titel für 30 EUR.
Dort werden auch so tolle Titel wie „Druid“ etc angeboten.
lol: