Vollmachten bei Eigentümerversammlung

Ich stell diese Frage hierein, weil ich speziell für Eigentümerversammlung nichts gefunden habe.
Wie genau soll eigentlich eine Vollmacht für eine Eigentümerversamlung aussehen. Soll hier jeder TOP-Punkt aufgeführt werden, oder reicht eine formlose Vollmacht. Was ist eigentlich üblich. Speziell wenn eine Verwalterwahl erfolgt.
Wie ist das eigentlich, wenn im Verwaltervertrag steht, daß die Verwaltung keine Vollmachten annehmen darf. Sie aber trotzden annimmt, und bei der Verwalterwahl an dem Beirat weitergiebt, mit der Weisung, daß alle Vollmachten für den alten Verwalter stimmen. Das sind doch illegale oder ungültige Stimmen. Beziehungsweise nicht statthafte Untervollmachten. Außerdem besteht speziell hier der Verdacht der Stimmenanhäufung.
Auf Antwort freue ich mich, gruß Manfred

Hallo, hier ist ein Verwaltungsbeiratsvorsitzender (seit 20
Jahren)

Wie genau soll eigentlich eine Vollmacht für eine
Eigentümerversamlung aussehen. Soll hier jeder TOP-Punkt
aufgeführt werden, oder reicht eine formlose Vollmacht.

Es reicht eine globale Voll,macht über alle Abstimmungen der
Versammlung. Es kann aber auch eine detaillierte Vollmacht
gegeben werden, bei der der Vollmachtnehmer nur die Vollmacht
über bestimmte TO-Punkte erhält. Oder für bestimmte TO-Punkte
angewiesen wird, wie er in deinem Namen abstimmen soll.

Was ist eigentlich üblich.

Beides ist möglich und auch üblich (etwas üblicher sicher die
generelle Vollmacht)

Speziell wenn eine Verwalterwahl erfolgt.

Das hat damit nichts zu tun. Du kannst ja gerade für die
Verwalterwahl bestimmte Abstimmungsanweisungen an deinen
Vollmachtnehmer richten. Tust du es nicht, ist er frei in der
Abstimmung wie bei jedem anderen TOP auch.

Wie ist das eigentlich, wenn im Verwaltervertrag steht, daß
die Verwaltung keine Vollmachten annehmen darf.

Dann darf sie das auch nicht.

Sie aber
trotzden annimmt, und bei der Verwalterwahl an dem Beirat
weitergiebt, mit der Weisung, daß alle Vollmachten für den
alten Verwalter stimmen. Das sind doch illegale oder ungültige
Stimmen. Beziehungsweise nicht statthafte Untervollmachten.

Genau so ist es. Wenn der Verwalter keine Vollmachten annehmen
darf, kann er natürlich auch keine weitergeben. Die Stimmen sind
mindestens ungültig - wenn nicht soagr die ganze Abstimmung
ungültig ist.

Außerdem besteht speziell hier der Verdacht der
Stimmenanhäufung.

Stimmenanhäufung ist zwar nicht sehr schön, aber statthaft.
Gruß
R.B.

Mit Interesse gelesen (oT)
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