Rechtfragen zu Firmennamen wählen

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mich seit kurzem Selbstständig gemacht und finde einfach keine Zeit mich mal ordentlich über einige wichtige Themen zu informieren, welche mit Rechten und Pflichten bei einer Unternehmensgründung zu tun haben.

Ich würde mich sehr darüber freuen wenn ich hier im Forum Hilfestellungen bekommen kann.

Meine Hauptaktivitäten sind im Internet. Ich versuche mich als Versandhändler und besitze zwei Homepages.

Meine Fragen handeln sich größtenteils um rechtliche Fragen bezüglich des Firmennamens:

  1. Soweit ich weis muss ich in meinem Firmennamen als Unternehmer den Vor- und Zunamen mit einbringen und darf mir auch eine Firmenbezogene Bezeichnung dazu wählen. Als Reifenhändler z.B. Reifenhandel Vor- Zuname. Ein Phantasie Name ist aber nicht gestattet habe ich gelesen, also z.B. Reifenwelt Vor- Zuname. Stimmt das oder habe ich es falsch verstanden?

2.Der Komplette Firmenname mit Bezeichnung und Vor- Zuname muss dann auf allen geschäftlichen Unterlagen auftauchen, mit welchen ich eine PErson dirket anspreche. Ausser auf Werbeblättern, dort darf ich entweder nur die Bezeichnung oder keine Firmennamen angeben wenn ich will. Ist das auch richtig so verstanden?

  1. Wie bei Punkt zwei erwähnt muss ich ja soweit ich weis, bei allen geschäftlichen Unterlagen mit denen ich eine Person persönlich anspreche, z.B. Briefe, Rechnungen usw. den kompletten Firmennamen mit Vor- Zuname reinschreiben. Aber wie ist das bei einem Internetauftritt. Soweit ich weis muss dort auch auf jedenfall der komplette Vor-Zuname mit Firmenbezeichnung auftauchen, zumindest mal im Impressum. Wie ist aber aber wenn ich mir für mein Internetauftritt ein Logo und eine Firmenbezeichnung mit Vor- Zuname ausgesucht habe, und jetzt auf der Startseite oben im Kopfbereich der Seite nur das Logo anzeige und ganz unten nochmal die Firmenbezeichnung ausgeschrieben mit Vor- Zuname anbringe? Ist so was gestattet? Oder muss ganz oben direkt der komplette Firmenname mit Bezeichnung, Vor- und Zuname zu sehen sein?

  2. Darf ich als Unternehmer mehrere kleine Internetauftritte planen, für welche ich jeweils eine unterschiedliche Firmenbezeichnung mit Logo wähle? Z.b. ich bin zur Zeit als Versandhändler für Kosmetik Produkte aktiv, möchte aber demnächst auch noch einen weiteren Internetauftritt planen wo ich ganz andere Produkte anbiete, wie z.b. Autoradios usw. Für diesen weiteren Internetauftritt möchte ich dann gerne auch eine neue Firmenbezeichnung wählen und ein schönes Logo erstellen. Ist das einfach so gestattet oder muss ich etwas neues dabei beachten?

  3. Muss ich bei der Erstellug eines Firmenlogos beachten oder darf ich mir ganz nach Phantasie ein freies Design ausdenken?

  4. Um nochmal auf Frage vier zurück zu kommen. Wenn ich schon einmal ein bestimmtes Firmenlogo gewählt habe und jetzt aber eine neue Unternehmung plane, also später dann zwei unterschiedliche Projekte pflege, welche unterschiedliche Dienstleistungen anbieten, wie muss ich da vorgehen und worauf muss ich achten?

Pu, ich glaube das reicht erst mal an Fragen, wenn ich dazu schon mal ein Paar Antworten erhalte bin ich schon mal ein ganzes Stück weiter.

Ich wünsche allen noch einen schönen Tag.

Gruß

[MOD] Artikel geschlossen weil nicht allg. form.
Liebes Forumsmitglied,

bitte formuliere Deine Anfrage allgemeingültig.

Näheres findest Du im FAQ 1129
(http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp…)

Vielen Dank

Schönen Gruß

Christian [MOD]