Haftungspflicht Betreuer

Hallo,
angenommen jemand zieht zu Hause aus, bekommt seine erste eigene Wohnung usw. Zusätzlich hat derjenige eine 80 % Schwerbehinderung (psychische Erkrankung)und eine rechtliche Betreuung. Der Betreute verlässt sich ganz und gar auf den Betreuer. Weiter angenommen, der Betreuer hat den Betreuten z. B. nicht bei der GEZ angemeldet. Diese hat sich auch nie von sich aus gemeldet. Nun wird die Betreuung aufgehoben, jemand schwärzt den ehemalig Betreuten bei der GEZ an und diese verlangt nun rückwirkend für einige Monate GEZ Gebühren, die derjenige garnicht aufbringen kann.

Frage
a) Hat der Betreute entweder aus Behinderungsgründen oder finanziellen Gründen ( 800 Euro Nettorente) nicht ein Anrecht auf Befreiung bei der GEZ. ?
b) Angenommen er hätte kein Befreiungsrecht bei der GEZ, müßte dann nicht für die Zeit wo er in Betreuung war, der Betreuer für die nicht bezahlten Gebühren haften, da er es verpennt hat, ihn anzumelden. ?

Vielen lieben Dank
Birgit

a) Hat der Betreute entweder aus Behinderungsgründen oder
finanziellen Gründen ( 800 Euro Nettorente) nicht ein Anrecht
auf Befreiung bei der GEZ. ?

Aus Behinderungsgründen nur dann, wenn auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkmal „RF“ drauf ist.
Aus finanziellen Gründen nur dann, wenn er laufende ergänzende Sozialhilfe erhält. Früher gabs Befreiung auch bei geringem Einkommen, jetzt nur noch bei laufendem Sozialhilfebezug (oder eben dem RF). Eine rückwirkende Befreiung wird von der GEZ jedoch nie erteilt.

b) Angenommen er hätte kein Befreiungsrecht bei der GEZ, müßte
dann nicht für die Zeit wo er in Betreuung war, der Betreuer
für die nicht bezahlten Gebühren haften, da er es verpennt
hat, ihn anzumelden. ?

Möglicherweise ja. Ein Betreuer sollte auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben. Wenn der ehemalige Betreuer den Schaden nicht freiwillig seiner Haftpflicht melden will, müsste man ihn wahrscheinlich verklagen. Vorher sollte man vielleicht noch mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht sprechen. Diesen gegenüber (bzw. den Vormundschaftsrichtern) müssen die Betreuer ja Rechenschaft ablegen.

Gruß
Nelly

Hallo,

also zumindest in Schleswig-Holstein ist der Betreuer automatisch über das Amtsgericht versichert, es stellt sich aber die in solchen Fällen übliche Frage, wie weit der Umfang der Versicherung geht.

Einfach den Betreuer oder das Gericht fragen.

Gruss

Andreas