Hallo Forum,
nehmen wir an ich bestelle schriftlich bei der Firma X einen Schrank. Zwei Tage später ziehe ich die Bestellung zurück. Ist das rechtlich in Ordnung oder müsste ich den Schrank dann kaufen ?
Gerd.
Hallo Forum,
nehmen wir an ich bestelle schriftlich bei der Firma X einen Schrank. Zwei Tage später ziehe ich die Bestellung zurück. Ist das rechtlich in Ordnung oder müsste ich den Schrank dann kaufen ?
Gerd.
Hallo,
wenn die Firma darauf besteht, musst du ihn kaufen.
Gruß
Peter
wenn die Firma darauf besteht, musst du ihn kaufen.
wenn es durch die Bestellung zu einem Kaufvertrag gekommen ist und man kein Widerrufsrecht hat.
J~
Genau genommen hast du ihn schon verkauft
Die Frage ist: warum schriftlich?
Vielleicht Fernabsatz…?
Levay
Schriftich, weil ich das per Fax gemacht habe.
Wie ist es eigentlich mit einem 14-Tägigen Rückgaberecht ?
Wen ich die Bestellung nicht zurückziehen kann dann könnte ich eventuell den Schrank zurückschicken ?
Wen ich die Bestellung nicht zurückziehen kann dann könnte ich
eventuell den Schrank zurückschicken ?
wie Levay schon ausführt: Es kommt drauf an ob der Vertrag unter den sog. Fernabsatz fällt oder nicht, bzw. ob beim Kauf vertraglich Rückgabe oder Widerufsrechte vereinbart wurden.
Es gibt kein generelles Rückgaberecht. (Viele Firmen machen das allerdings kulanter Weise.)
Gruß Ivo
Schriftich, weil ich das per Fax gemacht habe.
Aber warum? Hast du bei einem Katalogversender bestellt oder wie?
Ich habe dort angerufen und die meinten ich solle die Bestellung bitte schrifltich per Fax einschicken.
Aber warum? Hast du bei einem Katalogversender bestellt oder
wie?
wenn die Firma darauf besteht, musst du ihn kaufen.
wenn es durch die Bestellung zu einem Kaufvertrag gekommen ist
und man kein Widerrufsrecht hat.
Und so siehts ja im Augenblick aus.
Gruß,
Christian