Kündigung widersprechen

Hallo,

rein formal - muß einer Vertragskündigung, die da zu spät eingegangen ist, unwirksam ist, trotzdem noch ausdrücklich widersprochen werden?
Danke
Michael

rein formal - muß einer Vertragskündigung, die da zu spät
eingegangen ist, unwirksam ist, trotzdem noch ausdrücklich
widersprochen werden?

Nein. Einer Kündigung muss niemals zugestimmt oder widersprochen werden. Ihre Wirksamkeit ergibt sich aus der Kündigung selbst und den gesetzlichen Vorschriften.

Levay