Darf der rein und muss ich raus ;-)?

Ich habe zwei kleine Fragen, die während meines Urlaubs aufgekeimt sind.

Hier die erste kleine Vorgeschichte: Wir hatten ein Haus gemietet, das irgendeinem Franzosen gehörte, den wir nicht kennen. Das Haus wurde uns vermittelt von einem Deutschen, der hier in Deutschland eine Mini-Agentur betreibt, in Frankreich im Sommer lebt und dort die Kunden betreut.

Nun die Frage: Nehmen wir an, ich plane, auf dem gemieteten Gelände oder im gemieteten Haus irgendwelche Vetragsverstöße (zum Beispiel, dass sich weitere nicht zahlende Personen einmieten oder ich hinter dem Haus einige Zelte aufbaue oder solchen Kram). Muss ich den Vermittler des Hauses auf das Gelände lassen und mit welcher Begründung könnte ich ihn rausschmeißen? Und wie sieht es mit den Besitzern aus: dürfen die rein, wann sie wollen?

Nun meine zweite Frage, die sich schon auf den Sommerurlaub 2001 bezieht: Wenn ich ein Sommerhaus miete und die Besitzer merken zwei Monate vor meinem Urlaub, dass sie gerne selbst in das Haus möchten. Muss ich mir ein anderes Haus suchen und wie sieht es mit finanzieller Entschädigung aus, die ja auch ich bei Stornierung der Buchung zahlen muss? Oder haben die Besitzer etwa Pech gehabt?

Ich bedanke mich bei allen Experten hier im Brett und bin schon mal sehr auf Antworten gespannt, da diese beiden Themen in meinem Urlaub vieldiskutierte Fragen waren!

Gruß aus dem fürchterlich verregneten Mainz!
Chris

Kennt hier jemand den Code Civil?
Geh zu einem auf internationales Recht spezialisierten Anwalt. Der (naturrechtliche) Code Civil enthält über diese Materie bestimmt andere Regelungen als das (auf Pandektenrecht beruhende) BGB, bei dem sich die äußerst starke Stellung des Mieters (der MIETER darf sich in Deutschland praktisch alles erlauben) aber wieder aus einem Gemisch von deutschrechtlichen (den mittelalterlichen Städten entstammenden) und „sozialpolitischen“ Quellen ergibt.

Django

Danke, aber …

Geh zu einem auf internationales Recht spezialisierten Anwalt.

Danke für Deine Informationen, allerdings denke ich nicht, dass sich in meinem Fall lohnt, die doch recht kostspielige Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch zu nehmen. Ich hatte glücklicherweise weder mit den Hausbesitzern noch mit dem Makler irgendwelche Probleme (im Gegenteil), sondern wollte nur klären, wer in der lebhaften Diskussion während des Urlaubs Recht hatte.

Vielleicht findet sich ja jemand, der noch mehr weiß!
Nix für ungut, viele Grüße aus Mainz!

Christopher

[Team: Nachname entfernt]