mal angenommen eine person hat ein kfz von einer firma tunen lassen. es wurde alles von der firma eingetragen bis auf eine hinterachsen spurverbreiterung. dies sollte der halter des fahrzeugs selbst vornehmen. das kausale daran ist das die spurverbreiterung zwar vom tüv abgenommen werden müsste, es aber rein technisch gesehen keinerelei gefahr bestehen würde um mit diesem auto weiter im strassenverkehr zu fahren ( laut aussage der tuningfirma und eines gutachters der firma ).
also hat der halter und fahrer des fahrzeugs diese eintragung nicht machen lassen.
was ist nun bei einem totalschaden des auto mit der vollkasko ? kann die sich weigern zu zahlen ? obwohl die technische veränderung überhaupt nix mit dem unfall zu tun hat oder auch nix dazu beigetragen hat ? also so als wäre sie gar nicht vorhanden ?
mfg
Moin
es wurde alles von der firma eingetragen
gut
bis auf eine
hinterachsen spurverbreiterung.
ganz schlecht.
also hat der halter und fahrer des fahrzeugs diese eintragung
nicht machen lassen.
bye bye Versicherung …
was ist nun bei einem totalschaden des auto mit der vollkasko
? kann die sich weigern zu zahlen ?
Ja, kann sie. Muss nur behaupten die Veränderungen hätten irgendwas mit dem Unfall zu tun (was ja auch stimmt, die Veränderungen wurden ja an einem wichtigen Teil gemacht)
cu
Hallo!
Hast Du noch nie „Werner“-Comics gelesen? „Das is nich originool“, und basta. Ohne Eintragung keine Betriebserlaubnis. Und ohne Betriebserlaubnis keine Versicherung.
Hallo Patrick,
was ist nun bei einem totalschaden des auto mit der vollkasko
? kann die sich weigern zu zahlen ? obwohl die technische
veränderung überhaupt nix mit dem unfall zu tun hat oder auch
nix dazu beigetragen hat ? also so als wäre sie gar nicht
vorhanden ?
Die Betriebserlaubnis ist durch die fehlende Eintragung erloschen. Die Versicherung wird sich erst einmal weigern zu zahlen. Es gab wohl in neuester Zeit auch Urteile, nach denen die Versicherung trotzdem zahlen musste, wenn die Veränderungen am Pkw keinen kausalen Zusammenhang zum Unfall hatten. Allerdings hat man keine Garantie, dass alle Richter so urteilen (mir ist zumindest kein entsprechendes BGH-Urteil bekannt)…
Am Rande noch ein Hinweis. Unter Umständen wurden bei dem Unfall noch Dritte geschädigt. Dies wäre dann ein Kfz-Haftpflichtfall. Hier ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass der Versicherer zwar erst reguliert abder dann versucht den Versicherungsnehmer in Regreß (bis zu 5000 Euro ) zu nehmen.
mit besten Grüßen
Steffen B.