Lügender Autoverkäufer

Angenommen jemand kauft ein nagelneues Auto und die Lieferzeit beträgt laut Verkäufer 6-8 Wochen. Nach 6 Wochen sieht jemand das Auto beim Händler stehen, aber dieser möchte das Auto nicht hergeben, auf Grund von Terminschwierigkeiten und anderen Ausreden. Mittlerweile wurde rausgefunden, das am Auto eine Abdeckung der Windschutzscheibe defekt ist, und das deswegen das Auto wahrscheinlich dem Käufer nicht gegeben werden sollte. Darf ein Autoverkäufer diesen Mangel dem Käufer verschweigen? Was für Rechte hat ein Käufer in so einem Fall.

gleich mehrere Denkfehler
Hallo Vogel,

Angenommen jemand kauft ein nagelneues Auto und die Lieferzeit
beträgt laut Verkäufer 6-8 Wochen.

*räusper* Laut Verkäufer oder laut Vertrag?
Der Verkäufer könnte eine Menge erzählen - an welches er sich später u.U. nicht mehr erinnern kann. Deshalb weden Verträge auch schriftlich geschlossen. Also was steht im Vertrag bezüglich des Liefertermins?

Nach 6 Wochen sieht jemand das Auto beim Händler stehen

Handelt es sich hier um den gleichen „Jemand“ wie beim Autokäufer?
Oder handelt es sich um irgendeinen „Jemand“, also jemand anderen?
Handelt es sich um genau das bestellte Auto (woher will „jemand“ das wissen)?

aber dieser möchte das Auto nicht hergeben

Wer? Der Autoverkäufer, bzw. Händler? Weshalb sollte er? Keineswegs ist hier sicher (aus der Formulierung heraus) ob es sich, z.B. um das bestellte Fahrzeug handelt.

auf Grund von Terminschwierigkeiten und anderen Ausreden.

Weshalb sollten dies „Ausreden“ sein?
Dieses Fahrzeug wird auf Grund von Terminschwierigkeiten nicht ausgeliefert (so wurde es doch erklärt, oder) an wen auch immer.

Mittlerweile wurde rausgefunden, das am Auto

Wer hat was „rausgefunden“? An welchem Auto?

eine Abdeckung der Windschutzscheibe defekt ist, und das
deswegen das Auto wahrscheinlich dem Käufer nicht gegeben
werden sollte.

Dies wäre, aus Sicht des Verkäufers, auch völlig korrekt, denn er hat sich möglicherweise vertraglich dazu verpflichtet, ein einwandfreies oder neues Auto auszuliefern (an wen auch immer).

Darf ein Autoverkäufer diesen Mangel dem Käufer verschweigen?

Was für einen Mangel?

Was für Rechte hat ein Käufer in so einem Fall.

Ich erlaube mir folgende Vorschläge:
„Jemand“ sollte/könnte sich doch mal seinen Vertrag genau ansehen bzw. auch lesen - danach sollte einiges klarer sein.
Die Anfrage hier etwas zu überdenken und ggf. neu zu formulieren (Gründe siehe oben).

Gruss
Ray

dito

Angenommen jemand kauft ein nagelneues Auto und die Lieferzeit
beträgt laut Verkäufer 6-8 Wochen.

*räusper* Laut Verkäufer oder laut Vertrag?
Der Verkäufer könnte eine Menge erzählen - an welches er sich
später u.U. nicht mehr erinnern kann. Deshalb weden Verträge
auch schriftlich geschlossen. Also was steht im Vertrag
bezüglich des Liefertermins?

Das sind aber eher Beweisfragen. Die mündlichen Absprachen behalten nämlich durchaus ihre Gültigkeit.

Handelt es sich um genau das bestellte Auto (woher will
„jemand“ das wissen)?

Die Frage ist so nicht zu beantworten. Wird ein neues Auto gekauft, dann gibt es ja kein KONKRETES Auto, das gekauft wird, sondern eines aus der Gattung. Konkretisierung tritt ein, wenn der Verkäufer eines auswählt und bereitstellt (was in der Tat hier nicht zu beweisen sein dürfte).

Wer? Der Autoverkäufer, bzw. Händler? Weshalb sollte er?

Wegen Kaufvertrag. Richtig ist natürlich, dass es keine Rolle spielt, ob da ein Auto auf dem Hof steht. Das kann ja sonstwem gehören. Es ist völlig unerheblich, es geht nur um die vertragliche Abrede.

Keineswegs ist hier sicher (aus der Formulierung heraus) ob es
sich, z.B. um das bestellte Fahrzeug handelt.

…trotzdem muss der Vertrag aber eingehalten werden.

Levay

Liefertermin auf dem Vertrag (schriftlich) war „sofort“.
Es ist das besagte Auto, da der Name am Schlüssel steht :wink:

Die Frage ist nur darf der Händler an einem neuen Auto einen Mangel beheben, ohne den Käufer davon zu informieren?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage ist nur darf der Händler an einem neuen Auto einen
Mangel beheben, ohne den Käufer davon zu informieren?

hallo,

die frage ist also, ob ein mangel vorliegt bzw. wann ein „neuwagen“ mangelfrei gilt. hierzu gibt es unendlich rechtssprechung. auch steht zur frage, ob der händler nebenpflichten/auskunftspflichten verletzt (nichtmitteilung). im übrigen muss bei spätlieferung (nicht sofort) gemahnt werden.

mfg vom

showbee

Hi!

Die Frage ist nur darf der Händler an einem neuen Auto einen
Mangel beheben, ohne den Käufer davon zu informieren?

Warum nicht?
Oder willst Du den mangelhaften Wagen haben?

Es ist bei Industrieproduktion völlig normal, dass an einem komplexen Produkt vor Auslieferung noch ab und an nachgebessert wird, bevor man es in Kundenhand gibt.

Bei BMW wurde vor einigen Jahren das Modell Z3 in dne USA produziert und die für Deutschland bestimmten Autos wurden in fast allen Fällen nach Lieferung im Werk Regensburg umfangreich nachgebessert und als neu verkauft.

Strittig war das nur in Fällen, wo die autos vom LAster gerutscht und danach repariert worden sind.

Grüße,

Mathias