Rubrumsbildung in Kfz-Sachen

Mich würde interessieren, wie in folgendem Fall das Rubrum eines Verfahrens aussehen würde.

Sohn B hat von Vater A sein Auto geliehen bekommen, um damit eine Probefahrt zu unternehmen. Vorher sollte Sohn B tanken fahren, hat jedoch den falschen Kraftstoff getankt. An der Tankstelle war nicht eindeutig erkennbar, um welchen Kraftstoff es sich handelt.

Somit hat A oder B vor, gegen die Tankstelle zu klagen, um die Kosten erstattet zu bekommen, die infolge des falschen Treibstoffs am Fahrzeug entstanden sind.

Nun ist das Auto noch aufgrund vertraglicher Regelung auf das Autohaus C zugelassen. Dadurch wurde der Kaufpreis gemindert.

Rechtlich gesehen ist also A der Eigentümer des Fahrzeugs, B der Fahrzeugführer im Moment des Schadens und C (noch) Fahrzeughalter.

Wer hat nun das Recht, gegen die Tankstelle zu klagen?

Mathias

Hallo Matthias,

ist nicht „lediglich“ C ein Schaden durch B entstanden? C könnte also nur versuchen A haftbar zu machen. An wen A das Fzg. verliehen hat, dürfte in diesem Fall keine Rolle spielen.
A könnte dann höchstens versuchen eine evt. an C zu zahlende Entschädigung sich von der Tankstelle wieder zu holen.

Dabei drängen sich mir in Deinem fiktiven Fall zwei Fragen auf: Wenn der Kraftstoff nicht eindeutig erkennbar war, warum tankte B dann trotzdem auf Verdacht? Mit der Begründung kann man dann ja schon grobe Fahrlässigkeit von B unterstellen.
In welchem Land spielt denn Dein theoretischer Fall? Ich bin in Germany schon sehr viel mit dem Auto unterwegs gewesen. Ich habe unzählige Tankstellen gesehen. Eine Zapfsäule an der der Kraftstoff nicht klar zu erkennen war, ist mir jedoch noch nicht untergekommen. Wäre interessant zu wissen, wenn hier kein deutsches Recht gefragt ist.

Gruß Steffen B.

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Wer hat nun das Recht, gegen die Tankstelle zu klagen?

Der Eigentümer.

Ciao, Wotan

ist nicht „lediglich“ C ein Schaden durch B entstanden?

Ich würde sagen, nein. C ist nur „auf dem Papier“ der Fahrzeughalter. Das Fahrzeug wurde von A gekauft (Kaufpreis ist voll bezahlt).
C ist nur deshalb noch eingetragen, weil dadurch der Kaufpreis gemindert werden konnte. Ist eine Art Werbemaßnahme von Autohäusern.

Dabei drängen sich mir in Deinem fiktiven Fall zwei Fragen
auf: Wenn der Kraftstoff nicht eindeutig erkennbar war, warum
tankte B dann trotzdem auf Verdacht? Mit der Begründung kann
man dann ja schon grobe Fahrlässigkeit von B unterstellen.

In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass B nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Es liegt also eine schlechte oder missverständliche Beschilderung seitens der Tankstelle vor.

In welchem Land spielt denn Dein theoretischer Fall?

In Deutschland.

Mathias