Hallo,
nun noch das Thema Schuldfrage zum untenstehenden Thread…
Angenommen, Fahrer A biegt auf einer Kreuzung (es kreuzen zwei vierspurige Straßen ohne bauliche Trennung der Fahrstreifen) bei Grün rechts ab und nimmt auf der Straße, in die er eingebogen ist, den linken Fahrstreifen, da er ca. 30 Meter später links abbiegen will.
Von der gegenüberliegenden Straße biegt Fahrer B - ebenfalls bei Grün - links in die Straße, in die auch Fahrer A einfährt. Da Fahrer B Linksabbieger ist, müsste er eigentlich warten. Ein dem Fahrer A vorausfahrendes Fahrzeug lässt Fahrer B, der wahrscheinlich meint, Vorfahrt zu haben, auch nicht passieren und zwingt ihn so zum Bremsen. Fahrer A meint nun, B würde warten, bis die Fahrbahn für ihn frei ist und fährt weiter. Trotzdem zwängt sich B vor A in die Fahrspur. A fährt auf B auf, als dieser wegen des vor ihm fahrenden, langsameren Fahrzeuges heftig bremst.
Soweit wäre die Schuldfrage eigentlich klar, B hat A die Vorfahrt genommen, oder? Allerdings hat A ziemlich „schlafmützig“ reagiert und zu spät bemerkt, dass B sich reinzwängt. Er hat B mit der fahrerseitigen Vorderecke am Heck erwischt. Und - alte Fahrleherregel - wer hinten auffährt, ist schuld, oder?
Ich hoffe, ich konnte es halbwegs anschaulich schildern - hätte nun gerne eure Expertenmeinung zur Schuldfrage…
Dankende Grüße von HariBoo, dem Bruchpilot!