Amtliches Führungszeugnis

Guten Morgen liebe Experten.Angenommen jemand wird bei der Verkehrskontrolle bekifft erwischt. Er verliert natürlich seinen Führerschein. Wird es auch in sein Führungszeugnis eingetragen? Weiss jemand wann es gelöscht wird? Gibt es eine Möglichkeit die Eintragung vorzeitig zu löschen, sagen wir mal wenn derjenige eine Ausbildung anfangen möchte und dazu das Führungszeugnis braucht.
Danke schon mal im Voraus
Grüsse Anna

Hallo!

Ich finde es eine interessante Vorstellung: Wir löschen Einträge in einem polizeilichen Register, weil es denjenigen eventuell beruflich behindert. Also hat ein ehemliger Bankräuber das Recht darauf - dass seine Vergehen gelöscht werden, weil er sonst nicht Wachmann einer Bank arbeiten kann :smile: . Niedliche Vorstellung, aber völlig realitätsfern!

Zunächst mal würde ich behaupten, dass es bei der bekifften Autofahrerin wohzl noch nicht mal einen Eintrag im Führungszeugnis gibt. Denn so wie sich die Fragestellung anhört, hat sie lediglich den Führerschein verloren, das Verfahren wegen des BTMG Verstoßen scheint aber wohl eingestellt worden zu sein.
Selbst wenn dies nicht der Fall war, halte ich die Wahrscheinlichkeit, für gering, dass die Person zu einer Strafe verurteilt wurde, die sich dort niederschlägt.
Ich empfehle hierzu noch den Link: http://www.bundeszentralregister.de/bzr/

Gruß Ivo