Onlinerecht Reisebuchung

Guten Tag,

Reisebuchungen fallen ja lt. § 312b Abs. 3 Nr. 6
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__312b.html
nicht unter die Fernabsatzverträge. Von einem 14-tägigen Rücktrittsrecht o.ä . kann bei Online-Buchungen in der Tourismusbranche demnach nicht die Rede sein. Also frage ich mich:

  1. Welche Verbraucherschutzrechte greifen denn überhaupt beim Einkauf von Reiseleistungen via Internet?

  2. Welche Informationspflichten haben Anbieter (insbes. dann, wenn der Verkäufer nicht selbst der Reiseveranstalter ist)?

  3. Wie verhält man sich am besten bei irrtümlichen Willenserklärungen (z. B. versehentlicher Mausklick auf falschen Termin?)

Danke für kurze Infos und / oder Links…
Robert

Hallo Robert,

  1. Welche Verbraucherschutzrechte greifen denn überhaupt beim
    Einkauf von Reiseleistungen via Internet?

die AGB

  1. Welche Informationspflichten haben Anbieter (insbes. dann,
    wenn der Verkäufer nicht selbst der Reiseveranstalter ist)?

alles um die Leistung einedeutig zui beschreiben und alle Konditionen (Preis, Reisesicherungsschein, AGBs) zu benennen.

  1. Wie verhält man sich am besten bei irrtümlichen
    Willenserklärungen (z. B. versehentlicher Mausklick auf
    falschen Termin?)

AGB lesen und dannn entsprechend handeln.

Ciao maxet.
P.S.: Falls sich Rolf und/oder Hartmann nicht hierher verirren, solltest du sie entweder direkt anmailen (Email im Reisebrett) bzw. dort einen Verweis auf dieses Posting setzen. Eine Ergänzung der relevanten Abschnitte der AGB hier könnte die Beurteilung erleichtern.