Richter zur Zeugenvernehmung beauftragen?

Was passiert in der Praxis eigentlich, wenn ein Angeklagter in Süddeutschland wohnt und der einzige Zeuge in Norddeutschland und es nur um einen geringen Schaden von unter 100 Euro geht?

Würde die Justiz den Zeugen dann 800 km durchs Land schicken oder einen Richter am Ort des Zeugen beauftragen?

Wo sind ungefähr die Grenzen, in denen man das eine oder das andere tut?
Vergleich Reisekosten - Schaden?

Vielen Dank!
Jonas

Hallo erstmal.

Was passiert in der Praxis eigentlich, wenn ein Angeklagter in
Süddeutschland wohnt und der einzige Zeuge in Norddeutschland
und es nur um einen geringen Schaden von unter 100 Euro geht?

Würde die Justiz den Zeugen dann 800 km durchs Land schicken
oder einen Richter am Ort des Zeugen beauftragen?

Wo sind ungefähr die Grenzen, in denen man das eine oder das
andere tut?
Vergleich Reisekosten - Schaden?

Also es gibt auch die Option einer Befragung mit Aufzeichnung auf Video.
Dürfte auch billiger sein :wink: Aber bei einem so geringen Streitwert dürfte ein persönliches Erscheinen wohl obsolet sein. Wenn überhaupt verhandelt wird…
Was dabei: http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=streitwert ?

HTH
mfg M.L.

Danke für die Antwort.

Ich meinte aber Strafrecht - nicht Zivilrecht.

Viele Grüße
Jonas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jonas,

wie das rechtlich begründet wird, kann ich dir nicht sagen.

Aber ich war Zeuge bei einem Unfall in Süddeutschland, wohne aber in Norddeutschland.
Ich wurde dann aufgefordert, die Aussage bei meiner örtlichen Polzeistation zu tätigen, damit war die Sache dann erledigt.

Gruß

Peter