Ein berühmter Basketballspieler, an dessen Namen wahrscheinlich jeder denkt, wenn man Basketball sagt, wird oder wurde (keine Ahnung was daraus letzenendes geworden ist) von seiner Frau, die die Scheidung wollte (weiß auch gar nicht ob sie jetzt geschieden sind) auf 250Mio Dollar und deren Villa in Chicago verklagt und wollte außerdem noch das Sorgerecht für die 3 Kinder des Ehepaares.
Laut dem Recht in Illinois kann die Frau sogar bis zu 90% des Vermögens einklagen (hab ich in dem Artikel aus dem ich die ganzen Informationen hab gelesen). Ich finde sowas ja persönlich eine Unverschämtheit. Gut der Mann hat danach immer noch einige Millionen und wahrscheinlich wär’s ihm auch wichtiger das Sorgerecht für seine Kinder zu behalten, aber wie wird so ein Klageanspruch begründet? Die Frau - die noch dazu diejenige ist die die Scheidung will - hätte in der Zeit in der sie verheiratet war ebensogut 250Mio. Dollar verdienen können/ sie wird dafür entschädigt, dass sie mit diesem grauenvollen Mann zusammengelebt hat und jetzt endlich den Schritt zur Scheidung wagt? Für mich ist sowas wirklich unverständlich.
Allerdings weiß ich auch gar nicht, wie der Fall ausgegangen ist, bzw. wie sowas normalerweise ausgeht…außerdem weiß ich auch gar nicht ob das nur so ne typische Amisache ist unds nur in USA so krass ist.
außerdem weiß ich auch gar nicht ob das nur so ne typische Amisache ist
unds nur in USA so krass ist.
ist es
In D gibt es denn sog. Zugewinnsausgleich:
Das was die Familie während ihrer Ehe hinzugewonnen hat, wird durch 2 geteilt. Unterhalt und Alimente wird in Abhängigkeit vom lfd. Einkommen bestimmt.
Begründet wird alles damit, dass der weniger erfolgreiche Ehegatte der / die „Arme“ ist, der unterstützt werden muss.
In Deutschland geht der Gesetzgeber immer noch von der Einverdiener-Ehe aus: Mann arbeitet, Frau kümmert sich um die Kinder und den Haushalt und soll für diese Arbeit bei der Ehescheidung entsprechend entschädigt werden.
Bei einigen Fällen kann man dazu nur sagen: Selbst schuld und durchaus berechtigt (z. B. kein Ehevertrag, Deutscher heiratet Ausländerin). In anderen Fällen ist es existenzvernichtend und völlig überzogen.
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Bei einigen Fällen kann man dazu nur sagen: Selbst schuld und
durchaus berechtigt (z. B. kein Ehevertrag, Deutscher heiratet
Ausländerin).
Was soll das mit der Staatsangehörigkeit zu tun haben???
Ich nehm an, dass er damit eher ARME Ausländerinnen als Ausländerinnen meint, die ihren Ehegatten (nur) heiraten um eine in eine „heilere Welt“ zu kommen und dafür das Schicksal auf sich nehmen, mit jemandem verheiratet zu sein den sie nicht lieben (weil das für sie das geringere Übel ist). Da wärs dann ja auch denkbar, dass diejenige ihren Mann verlässt, wenn sie wegen Kindern (falls es deswegen möglich ist?!) die deutsche Staatsbürgerschaft kriegt…oder einfach das Geld will und wieder zu ihrer Familie will
außerdem weiß ich auch gar nicht ob das nur so ne typische Amisache ist
unds nur in USA so krass ist.
ist es
In D gibt es denn sog. Zugewinnsausgleich:
Das was die Familie während ihrer Ehe hinzugewonnen hat, wird
durch 2 geteilt. Unterhalt und Alimente wird in Abhängigkeit
vom lfd. Einkommen bestimmt.
Nur während der Ehe, also ohne schon vorherige(!) Erbschaften o.ä. ? Und was hat es eigentlich mit dem Ehevertrag auf sich? Gibt’s da ne Klausel die das „50:50-Recht“ abändert? (Ich werd nich reich erben, aber es interessiert mich jetzt halt )
außerdem weiß ich auch gar nicht ob das nur so ne typische Amisache ist
unds nur in USA so krass ist.
ist es
In D gibt es denn sog. Zugewinnsausgleich:
Das was die Familie während ihrer Ehe hinzugewonnen hat, wird
durch 2 geteilt. Unterhalt und Alimente wird in Abhängigkeit
vom lfd. Einkommen bestimmt.
Nur während der Ehe, also ohne schon vorherige(!) Erbschaften
o.ä. ?
genau, es ist ein simpler VOrher-Nachher- Vergleich. Die Idee, die dahinter steckt, ist, dass auch wenn nur einer arbeitet, der andere durch die unbezahlte Arbeit den Rücken frei hält, ohne dem der Erwerb nicht möglich gewesen wäre. Wie es mit Erben während der Ehe aussieht, weiss ich nicht so recht.
Und was hat es eigentlich mit dem Ehevertrag auf sich?
Man kann einige Sachen gegenüber dem BGB abändern. ja, allerdings hat die jüngste rechtssprechung die Hürden für die Anpassung des Versorgungsausgleiches/Alimente/Ehegattenunterhalt ziemlich eingeschränkt.
Gibt’s da ne Klausel die das „50:50-Recht“ abändert? (Ich werd
nich reich erben, aber es interessiert mich jetzt halt )
m.W. ja. hier geht es meist um eine sog. modifiziertenh Gütertrennung, was v.a. im Zusammenhang mit dem Eigentum an mittelständischen Unternehmen und/oder Immobilien wichtig ist.