Deutschsprachige Anleitung in Deutschland

Hallo,

mal angenommen, eine Person erwirbt in Deutschland einen neuen, also noch nie zugelassenen Wagen von einem Vertragshändler. Der Händler weist schon vor dem Verkauf darauf hin, das es ein sog. „EU-Fahrzeug“ ist. Bei der Auslieferung stellt der Kunde fest, das die Gebrauchsanweisung in spanisch ist. Hat der Kunde ein Recht auf eine deutschsprachige Betriebsanleitung oder kann der Händler sich damit herausreden, es handele sich schließlich um ein „EU-Fahrzeug“?
Danke für Eure Antworten!
Gerrit

Hat der Kunde ein Recht auf eine
deutschsprachige Betriebsanleitung oder kann der Händler sich
damit herausreden, es handele sich schließlich um ein
„EU-Fahrzeug“?

Keine Ahnung, aber was spricht dagegen, die Anleitung beim Händler für ein paar Euro zu bestellen? Oder von einem deutschen Auto zu kopieren? Oder gibt es gar keine deutsche Anleitung, dann kann der Händler ja auch nichts dafür - und der Hersteller auch nicht, wenn das Auto nicht auf dem deutschsprachigen Markt verkauft wird.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Keine Ahnung, aber was spricht dagegen, die Anleitung beim
Händler für ein paar Euro zu bestellen? Oder von einem
deutschen Auto zu kopieren? Oder gibt es gar keine deutsche
Anleitung, dann kann der Händler ja auch nichts dafür - und
der Hersteller auch nicht, wenn das Auto nicht auf dem
deutschsprachigen Markt verkauft wird.

Nun ja, es könnte sein, dass die Lieferung einer Anleitung in der Landessprache zu den Nebenleistungspflichten des Kaufvertrags gehört. Bei Software ist es jedenfalls so, wenn das nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Grüße
Sebastian