wie ist das eigentlich mit Exponaten in einem Museum. Die sind doch nun dadurch, daß sie da ausgestellt sind, öffentlich? Darf man die also grundsätzlich fotografieren (wenn nichts dem Widersprechendes irgendwo aushängt), ebenso wie man z.B. an einem „öffentlichen“ Bahnhof alles fotografieren darf? Persönlichkeitsrechte etc. ausgenommen.
Natürlich darf man solche Fotos dann wohl nicht weiterveröffentlichen oder sonstwie finanziell (weiter-) verwerten.
Konkret: Wenn man sich etwa von einem aushängenden Plakat oder einer Fotografie eine Jahreszahl, einen Namen, einen Satz merken möchte, kann man sich dazustellen und das einfach abschreiben (oder versuchen, im Kopf zu behalten), oder eben fotografieren (weil einfacher). Ist da ein Unterschied? Auf abschreiben, auswendiglernen reagiert niemand, fotografiert man, kommt normalerweise sofort Personal hinzugestürzt und „schimpft“.
eine „grundsätzliche“ Rechtslage gibt es da nicht. Jede Museumsleitung hat in ihrem Haus Hausrecht.
Wenn ein Fotografierverbot besteht, ist es eigenlich immer an der Kasse angeschlagen. Ich bin jedenfalls noch nie am Fotografieren gehindert worden, wenn kein entsprechenden Verbot ausgehängt war.
Der Grund für ein Verbot liegt m. M. nicht an Urheberrechten, sondern entweder darin, dass man andere Besucher vor Belästigung schützen will (was ich für übertrieben halte), manchmal ist ja deshalb nur das Blitzen verboten. Oder man will sich nicht das Geschäft mit den Fotos des Erxponate verderben, die am Eingang in Massen verkauft werden.
Grundsätzlich gilt für Staatliche Museen und Ausstellung meistens eine
sogenannte „Benutzer-Ordnung“.Hierin ist festgelegt,wie sich die Besucher zu verhalten haben.Dies hängt meistesn am Eingang aus oder wird bei Führungen kurz angesprochen.
Bei privaten Museen heißt das dann kurz „Hausordnung“.
Hauptgrund für Fotogtrafierverbote sind übrigens das „Blitzlichtgewitter“ wenn ganze Besuchergruppen anwesend sind,weil dieses doch äußerst störend ist.
Wenn Du allerdings nicht in der Hauptbesuchszeit kommst,kann man schon mal mit dem Personal freundlich reden und vielfach ist es dann möglich,Aufnahmen zu machen…
bei manchen Exponaten ist die Verwendung von Blitzlicht auch verboten, weil das auf Dauer dem Exponat schaden würde (ausbleichen).
Beispielsweise dürfen viele alte Schriftstücke (Kirchenbücher etc.) nicht mit Blitz und auch nicht mit hellen Lampen fotografiert werden, sondern das muss bei normalem Licht mit entsprechend langer Belichtungszeit (Stativ!) geschehen. Und auch das „normale Licht“ ist bei manchen Exponaten zu deren Schutz stark reduziert, oder es wird Kunstlicht ohne UV-Anteil verwendet.