Rechtlich zulässig: Nachnahmekosten vorab?

Hallo Wissende,

dürfte eine Versandfirma eine Vorab-Überweisung der Kosten für eine Nachnahmesendung vom Kunden verlangen oder würde hier ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen?

Gruß
Christian

owT - MM

Hallo Wissende,

Hallo Fragender,

die Nachnahme heißt Nachnahme, weil sie im Unterschied zur Vorkasse erst nach Absendung der Ware erfolgt. Die Kosten dafür sind in der Regel um die Nachnahmegebühr höher, die die Post nimmt.

Natürlich kann der Lieferant Vorkasse von dir verlangen, und wieviel er dir an Versandspesen berechnet, ist auch seine Sache.

Mit Wettbewerbsrecht hat das nichts zu tun. Wenn du keine Vorkasse leisten willst oder dir die Versandspesen zu hoch sind, musst du halt woanders kaufen.

Gruß
Peter

missverständlich?
Hallo Wissende,

der Unterschied zwischen Nachnahme und Vorkasse ist schon klar.

Es geht eher darum, ob ein Lieferant theoretischer Weise eine Klausel aufführen dürfte, dass er die Gebühren der Nachnahme vorab haben will. Schlussendlich würde der Käufer, dann doch wiederrum zu einer Vorkasse in Höhe der Nachnahmegebühren gezwungen und soviel mir bekannt ist, ist es wettbewerbsrechtlich unzulässig nur eine Zahlungsweise anzubieten.

Ein fiktives Beispiel wäre

Bestellwert 100,00 EUR
Nachnahme 10,00 EUR

Der Käufer sollte nun in diesem Beispiel um die Ware überhaupt per Nachnahme zu erhalten, 10,00 EUR per Vorkasse an den Lieferanten leisten, erst nach Zahlungseingang würde ein Versand erfolgen.
Für den Käufer würden praktisch keine höheren Kosten entstehen, da er 100,00 + 10,00 + 2,00 EUR zahlen müsste.

Vielleicht hat jemand doch noch einen Tipp :smile:

Gruß
Christian

Nachnahmekosten vorab - unsinnig
Hi Christian,

was hat Dämlichkeit mit Wettbewerb zu tun? Entweder ist das Vorkasse, dann kann es keine Nachnahme geben, oder es wird beim Postboten per Nachnahme bezahlt, dann ist es keine Vorkasse. Und nun?

Gruß Ralf

Deitscha Sprach ist schwerra Sprach
Hi Christian,

der Lieferant sollte mal im Deutschbrett nachfragen: Was er will, ist keine Vorkasse, sondern eine Anzahlung , die in der Höhe rein zufällig der Nachnahmegebühr entspricht.

Gruß Ralf

Hallo Christian,

ich würde mir in disem Falle wohl eher die Frage nach der Seriosität
dieses Versenders stellen…

Sinn und Zweck einer Nachnahme-Sendung ist es nämlich (wie halt beim Bäcker um die Ecke z.B.) Ware gegen Entgelt zu „tauschen“ (kaufen).
Der Versender ist bei diesem Verfahren gegen Forderungsausfälle (fast)
sicher,da der Empfänger die Ware nur gegen Bezahlung aller darauf
Lastenden Kosten (eben der Nachnahme) erhält…

Also ich würde bei so einem Versender nichst bestellen…:smile:

mfg

Frank

Mal zur Klärung des Grundes…
Der Grund wird ja wohl der sein, dass der Versender sich absichern will, nicht auf den Versand- und Nachnahmekosten sitzen zu bleiben, falls der Empfänger es sich plötzlich anders überlegt und die Annahme verweigert. So etwas soll schon öfter vorgekommen sein. Darum lässt er sich vorab die Porto- und Nachnahmegebühren zahlen. Den eigentlichen Kaufpreis zahlt der Kunde dann beim Postboten. Ich finde das völlig okay. Ob gewerbliche Anbieter das dürfen, weiß ich nicht. Aber wenn ich bei Ebay _ausnahmsweise_ etwas per Nachnahme verschicke, lasse ich mir auch Porto und Nachnahmegebühr vorab überweisen. Nur so ist sichergestellt, dass der Käufer die Ware auch wirklich haben will und es sich nicht um einen Spaßbieter handelt. Und falls doch, dann habe ich jedenfalls keinen Verlust.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly

1.ist das Bürokratismus pur…:smile:
Schließlich kassiert DHL ja beim Kunden die Versandkosten plus Nachnahmegebühr mit ab,also müßtest du ihm dann eine Gutschrift überweisen…

2.Schützt dich das kaum finaziell…
Der Käufer hat schließlich immer noch das Recht auf Wandlung oder Minderung usw…

3.Würde ich mich ab sowas gar nicht erst einlassen…*grinz*…

mfg

Frank

1.ist das Bürokratismus pur…:smile:
Schließlich kassiert DHL ja beim Kunden die Versandkosten plus
Nachnahmegebühr mit ab,also müßtest du ihm dann eine
Gutschrift überweisen…

Nee, ich glaub, die kann man im Voraus bezahlen (als Absender)

2.Schützt dich das kaum finaziell…
Der Käufer hat schließlich immer noch das Recht auf Wandlung
oder Minderung usw…

Aber nicht bei mir als Privatverkäufer.

3.Würde ich mich ab sowas gar nicht erst
einlassen…*grinz*…

Normalerweise versende ich auch nicht gegen Nachnahme, weil mir das zu lästig ist und ich auch nicht so lange auf mein Geld warten will. Aber wenn , dann nur so.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

Nachnahme bei DHl geht nur „Unfrei“,sprich der Emnpfänger trägt die Kosten (ist ja auch Sinn und Zweck des Ganzen…:smile: ).

Haften tust du schon…auch bei Ebay…nämlich für deine Artikelbeschreibung…einen völligen „Ausschluß der Gewährleistung“
gibt es nämlich nicht…

Der schnellste Weg zu deinem Geld ist selber ausliefern…*grinz*…

mfg

Frank