Ich hätte eine Frage:
Wenn jemand einen selbstgemachten Film mit Musik (Klassik, Rock, Instrumental) von bekannten Interpreten zum freien Download ins Internet stellt, muss derjenige dann eine Gebühr an die Gema zahlen bzw. kann der von der Gema belangt werden?
Moin
Wenn jemand einen selbstgemachten Film mit Musik (Klassik,
Rock, Instrumental) von bekannten Interpreten
Also die Musik, resp, die Melodie ist nicht selbst gemacht ?
zum freien Download ins Internet stellt
Dann haut dich die Rechtsabteilung des Interpreten windelweich. Und dann, wenn du dem Interpreten rechte abgekauft hast, kommt irgendwann auch die GEMA vorbei.
cu