Verfallene Prepaid-Karten

Hallo,

Der Vodafone-E-Mail-Support sagt, daß Guthaben auf Prepaid-Karten, die abgelaufen sind, verfallen. Ich glaube mich aber schwach zu erinnern, daß es mal ein Urteil gab, daß das unzulässig ist, daß also Guthaben von Prepaidkarten ausgezahlt werden müssen. Weiß hier zufällig jemand Näheres dazu? Stimmt das oder nicht?

Grüße und danke

Marco

Hi

Bei ner Kündigung der Karte von deiner Seite wird Dir auf deinen Wunsch hin das Restguthaben auf ein von Dir gewünschtes Konto ausgezahlt / überwiesen oder auf ne andere Karte in der selben Firma,die auf deinem Namen ist,umgebucht.

Erfolgt eine sog. Zwangsabschaltung mangels Aufladung verfällt das Guthaben zu gunsten des Unternehmens & es findet keinerlei Erstattung …

Gruß

Blue

Ps.: die AGB’s von Vodafone-Prepaid mal durchgeschaut ?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei ner Kündigung der Karte von deiner Seite wird Dir auf
deinen Wunsch hin das Restguthaben auf ein von Dir gewünschtes
Konto ausgezahlt / überwiesen oder auf ne andere Karte in der
selben Firma,die auf deinem Namen ist,umgebucht.

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht Anspruch darauf? Und was sollte man machen, wenn Vodafone sich weigert, das Guthaben rauszurücken?

Gruß

Marco

Hallo Marco,

dieses Urteil gibt es tatsächlich, allerdings für Österreich:

http://www.teltarif.de/arch/2004/kw42/s15127.html
http://help.orf.at/?story=2833
http://www.xdial.de/arch/2004/kw42/s15127.html

Allerdings gibt es hier:
http://www.geizkragen.de/forum/das-geizforum-archiv-…
eine drei Jahre alte Forumdiskussion, in der ein deutsches Urteil des OLG Köln zitiert wird, das es unzulässig sei, wenn das Guthaben verfällt. Der Text des Urteils ist im Artikelbaum abgedruckt, der Link zur Quelle funktioniert aber nicht.

(alles gefunden mit http://www.google.at/search?hl=de&q=prepaid+guthaben…)

HTH, Jerry

Volltext und Rechtssatz
Hallo!

dieses Urteil gibt es tatsächlich, allerdings für Österreich:

Richtig. Geschäftszahl des OGH: 4Ob112/04f

Die entsprechende Klausel fiel bei der AGB Kontrolle durch:

Rechtssatz
Die Klausel: „Laden Sie Ihr Konto rechtzeitig innerhalb der
Gültigkeitsdauer (ein Jahr plus 3 Monate) auf, sonst verlieren Sie
Ihre Rufnummer und das restliche Guthaben!“ ist gröblich
benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.

Der Volltext ist abrufbar im RIS: http://www.ris.bka.gv.at

Gruß
Tom