In welcher Weise ist ein Vertrag zustandegekommen?

Ein junges Bauunternehmen sucht zu Beginn einen Betriebsleiter/ Meister. Daraufhin bewirbt sich ein Bauingenieur, der jedoch nicht in Frage kommt. Man einigt sich jedoch mündlich, da dieser angeblich selbstständig ist, ihn als Subunternehmer gegen einen Stundenlohn + Fahrgeld pro Kilometer zeitweise einzusetzen. Der Subunternehmer verlangt jede Woche freitags die Auszahlung seines Lohns, was von dem bei der Firma angestellten Meister vorgenommen wird, im Beisein anderer Arbeitnehmer. Es gibt immer wieder Beschwerden der Kunden, der Subunternehmer arbeitet unsauber bis unprofessionell. Die Firma beschäftigt ihn nicht weiter. 4 Wochen später kommt eine Rechnung über angeblich geleistete Stunden in dreifacher Stundensatzhöhe und doppelter Fahrgeldhöhe. Die ausgestellte Rechnung übersteigt bei weitem die Stundensätze der Firma. Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen bis auf eine Sms des Subunternehmers, die besagt, dass noch ein paar Stunden Arbeitslohn und etwas Fahrgeld ausstehen. Die Rechnung beläuft sich allerdings auf einen Monat Arbeit und 1000de Kilometer Fahrgeld. Wie sollte das Bauunternehmen auf die Forderung reagieren?

Ja

hallo,

ja wurde die leistung erbracht oder nicht? wenn er selbständiger (gewerblicher) subbie ist, will er was und muss es nachweisen. wenn er keine arbeit erbracht hat, dann nix kohle. arbeitsvertrag liegt hier wohl nicht vor, könnte aber ein problem werden, wenn zwar kein arbV gewollt wurde, die tätigkeit aber im endeffekt ein arbeitsverhältnis gewesen ist.

ich hoffe die Fa. hat eine rechtsschutz, dann ab zum anwalt.

gruss vom

showbee