Hallo,
vielleicht weiss jemand, welche Voraussetzungen - bezüglich Abstand von der Hauswand - sind beim Aufstellen eines Gartenhauses/Geräteschuppen
(B*T*H 172*156*196) in einem Dreifamilienhaus zu beachten, wenn der Eigentümer des EG mit Gartennutzungsrecht dieses aufstellen möchte?
Hi,
handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft? Dann würde ich das vorher mit den anderen Eigentümern abklären und mir schriftlich bestätigen lassen, das es so wie geplant in Ordnung ist.
Gruß
Nelly
Wertvoller Tip!
Hi!
handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft? Dann würde ich
das vorher mit den anderen Eigentümern abklären und mir
schriftlich bestätigen lassen, das es so wie geplant in
Ordnung ist.
Richtig! Sonst kannst Du das Ding nämlich gleich wieder abreissen, wenn es einem der anderen Eigentümer nicht passt.
Ferner musst Du die MIndestabstände zu den Gärten der Nachbarn einhalten.
Dies ist m.W. Kommunalrecht und Du müsstest Dich bei Deiner Gemeinde erkundigen.
Grüße,
Mathias