Wie zitiert man Verordnungen wissenschaftlich?

Hallo,

keine Rechtsfrage sondern eine zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Wie zitiert man eine Verordnung (zB die Trinkwasserverordnung :wink:) aus dem Bundesgesetzblatt korrekt, also welche Angaben müssen in die Fußnote bzw. in das Literaturverzeichnis einer wissenschaftlichen Arbeit?

Grüße
OnkelHeini

äh…

Norm, ggf. Absatz, Ziffer usw., Verordnungsname

Beispiel:

§ 1 II StVO

äh…

Ja, ich weiss…
… aber in welchem Brett sollte ich sowas sonst fragen?

Beispiel:

§ 1 II StVO

Und im Literaturverzeichnis zB so?
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 21. Mai 2001. Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 24: 959-969.

Grüße
OnkelHeini

äh…

Ja, ich weiss…
… aber in welchem Brett sollte ich sowas sonst fragen?

Das Brett ist richtig, ich fand nur die Frage merkwürdig.

Beispiel:

§ 1 II StVO

Und im Literaturverzeichnis zB so?

Gesetze (inkl. Verordnungen) werden nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt.

Levay

Das Brett ist richtig, ich fand nur die Frage merkwürdig.

Ich bin halt kein Jura-Studierter.

Und im Literaturverzeichnis zB so?

Gesetze (inkl. Verordnungen) werden nicht im
Literaturverzeichnis aufgeführt.

In naturwissenschaftlichen (!) Arbeiten schon. Nur kommt das so selten vor, dass ich keine Ahnung habe, welche Angaben notwendig sind, damit der Leser die Quelle ohne Mühe wiederfindet.

OnkelHeini

In naturwissenschaftlichen (!) Arbeiten schon.

Bist du da sicher? Was soll die Angabe denn bewirken? Und was will man da schreiben? Autor??? Verlag??? Erscheinungsdatum??? Auflage???

Keine dieser Angaben kann man so machen, denn ein Gesetz ist ein Gesetz und kein Buch; es wird nur in Buchform gedruckt, und zwar in ganz verschiedenen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch Naturwissenschaftler einen Gesetzestext nicht in der Literaturliste aufzählen.

Im Übrigen fällt mir nur ein Tipp ein: Verordnung beim ersten Mal ausschreiben (Straßenverkehrsordnung (StVO) und danach nur noch in der Abkürzung. Wobei „ausschreiben“ ziemlich lang sein kann. Die offiziellen Namen der Verordnungen musst du halt raussuchen.

Levay

Hallo!

In naturwissenschaftlichen (!) Arbeiten schon.

Seltsam. Ist mir auch neu. Aber Arbeiten in Englisch und mit dieser garstigen Dezimalgliederung haben mich ohnehin noch nie gereizt…

Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 24: 959-969

heißt: BGBl. I S. 959ff.

Die Heftnummer braucht man nicht, weil die BGBl. fortlaufend paginiert sind. Und der Jahrgang erschließt sich aus dem Verkündungsdatum.

In naturwissenschaftlichen (!) Arbeiten schon.

Bist du da sicher? Was soll die Angabe denn bewirken? Und was
will man da schreiben?

Genau das ist meine Frage :wink:

Autor???

nein

Verlag???

wohl auch nicht

Erscheinungsdatum???

ja

Auflage???

zB so im Literaturverzeichnis:
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 21. Mai 2001. Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 24: 959-969.

Sollte ich es so machen?

Keine dieser Angaben kann man so machen, denn ein Gesetz ist
ein Gesetz und kein Buch; es wird nur in Buchform gedruckt,
und zwar in ganz verschiedenen. Ich bin mir ziemlich sicher,
dass auch Naturwissenschaftler einen Gesetzestext nicht in der
Literaturliste aufzählen.

Doch, sie tun es. Habe öfter andere Stellen in anderen Veröffentlichungen gefunden, zB alte TrinkwV. Dort war es ähnlich gemacht, wie ich es oben beschrieben habe. Auch DIN-Normen werden beispielsweise so ähnlich belegt.

OnkelHeini

Aha! Danke! (owT)
OnkelHeini

Ok, ich finde es absurd, aber wenn du es so gefunden hast, dann in Gottes Namen mach es doch so…

Levay

Hallo.

Ganz sicher fährt man wenn man alle Angaben zu einer Quelle macht.
Diese kommen dann in die sog. Fussnoten(1)
Zitate werden übrigens in " " gesetzt.
Und ganz zur Not schaut man in eine wissenschaftliche Publikation hinein um zu sehen wie dort gearbeitet wird. Z.B. hier http://www.wissenschaft-online.de/abo/ticker/784679
…aber auch hier gilt „Vertraue, aber prüfe nach“

HTH
mfg M.L.

(1)zitiert nach Markus Lahr vom 29.07.2005 im Forum von ‚wer-weiss-was.de‘ im Brett ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ zur Frage ‚Wie zitiert man Verordnungen wissenschaftlich…‘ :wink:

Hi,

Und im Literaturverzeichnis zB so?
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 21. Mai 2001.
Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 24: 959-969.

so habe ich es gemacht. Zwei Beispiele aus meiner Diplomarbeit:

Verein zur Föderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB): Entwurf einer VFDB-Richtlinie 10/05 „Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz“, Teil 1: Nachweistechnik, vfdb-Zeitschrift 2/2000: 72-82, München 2000

oder

VDI-Richtlinie: Messen von Gasen Prüfgase - Herstellung nach der volumetrischen Methode unter Verwendung von Glasbehältern VDI 3490 Blatt 14, Düsseldorf: Verein Deutscher Ingenieure, 1994

Und da Naturwissenschaftler nun mal keine Juristen sind, lieber etwas ausführlicher… (z.B. würde ich auch bei einer VO das Jahr extra angeben, auch wenn es sich sonst schon erschließt)

Gruß Stefan