Ich bin bei einer Stiftung(Gesundheitswesen) beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat nun mit der Streichung des arbeitsvertraglich festgelegten 13 Monatsgehaltes gedroht.
Die Stiftung betreibt noch eine weitere Einrichtung, die Mitarbeiter dort sind nicht betroffen.
Meine Fragen diesbezüglichlich sind nun, darf dies mein Arbeitgeber so einfach und an welche tarifvertraglichen Regelungen bzw. welche Tarifverträge gelten für eine Stiftung ?
Das geht nur über eine Änderungskündigung. Solche Kündigungen zur Entgeltreduzierung sind aber nur bei Existenzgefährdung des Unternehmens zulässig.