Restschuldbefreiung Frankreich

Hallo,

es wird im Moment sehr viel ueber die Restschuldbefreiung in Frankreich diskutiert. Wer weiss genaueres darueber ? Wer hat persoenliche Erfahrungen ?

Hallo,

evt. hilft Dir das hier weiter: http://www.streifler.de/Restschuldbefreiung-in-Frank… und http://www.nhbayer.de/de/aktuelles.php?mehr=dazu&id=…. Habe die Links nur überflogen aber da scheint das wichtigste zu stehen.

Nach aktueller Reportage einer lokalen Zeitung (Grenzgebiet zu Frankreich) hier, ist aber u.a. eine Bedingung, dass man mindestens ein Jahr seinen Haupt-Wohnsitz in Frankreich hat. Mit Überprüfungen durch das Gericht muss jederzeit gerechnet werden! Zudem hat man keine Garantie, dass das Gericht dem Antrag statt gibt. Dies bedeutet, dass man nach einem Umzug (verbunden mit entsprechenden Kosten) und den Awaltskosten am Ende noch mehr Schulden haben kann als vorher!

Wenn hier trotz allem wirklich Interesse besteht, würde ich empfehlen einen Anwalt aus dem Elsass (da sprechen einige deutsch) zu suchen und sich über die Möglichkeiten und Chancen genauer beraten zu lassen.

Gruß
Steffen B.

Hallo,

es wird im Moment sehr viel ueber die Restschuldbefreiung in
Frankreich diskutiert. Wer weiss genaueres darueber ? Wer hat
persoenliche Erfahrungen ?

Hallo Sintija,

das Verfahren funktioniert dort wesentlich einfacher als hier…
einzige Bedingung ist,das du dort deinen Hauptwohnsitz hast
(also mindestens 10/12 des Jahres dich in F aufhälst).
Die „Gretchen-Frage“ ist allerdings,ob die „deutschen Gläubiger“
sich dem französischen Richterspruch unterwerfen…
Nach EU-Recht zwar bindend…aber solange die Gläubiger Vollstreckbare
Titel in der Hand haben,wird man wohl mit Zwangsmaßnahmen rechnen müssen
(obwohl diese dann rechstwidrig wären…aber das müsste mann dan wieder vor dem EuGerHof einklagen…)

mfg

Frank

Hallo,

Vielen Dank fuer die Antworten.
der Link http://www.nhbayer.de/de/aktuelles.php liest sich interessant. Es ist natuerlich schon riskant fuer den/die Schuldner(-in), seinen Lebensmittelpunkt nach Frankreich zu verlagern, und danach wird seinem Antrag auf Restschuldbefreiung vor Gericht nicht stattgegeben. Wer kennt jemanden bei dem es wirklich geklappt hat? Aber angenommen, die Restschuldbefreiung kann ordentlich abgewickelt werden. Welche Garantie hat man, dass diese nicht nachtraeglich in Deutschland fuer ungueltig erklaert wird? Viele Schulden mit Titel verjaehren erst nach 30 Jahren.

Hallo,

evt. hilft Dir das hier weiter:
http://www.streifler.de/Restschuldbefreiung-in-Frank…
und
http://www.nhbayer.de/de/aktuelles.php?mehr=dazu&id=….
Habe die Links nur überflogen aber da scheint das wichtigste
zu stehen.

Nach aktueller Reportage einer lokalen Zeitung (Grenzgebiet zu
Frankreich) hier, ist aber u.a. eine Bedingung, dass man
mindestens ein Jahr seinen Haupt-Wohnsitz in Frankreich hat.
Mit Überprüfungen durch das Gericht muss jederzeit gerechnet
werden! Zudem hat man keine Garantie, dass das Gericht dem
Antrag statt gibt. Dies bedeutet, dass man nach einem Umzug
(verbunden mit entsprechenden Kosten) und den Awaltskosten am
Ende noch mehr Schulden haben kann als vorher!

Wenn hier trotz allem wirklich Interesse besteht, würde ich
empfehlen einen Anwalt aus dem Elsass (da sprechen einige
deutsch) zu suchen und sich über die Möglichkeiten und Chancen
genauer beraten zu lassen.

Gruß
Steffen B.

Hallo,

es wird im Moment sehr viel ueber die Restschuldbefreiung in
Frankreich diskutiert. Wer weiss genaueres darueber ? Wer hat
persoenliche Erfahrungen ?

Hallo,

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der Link http://www.nhbayer.de/de/aktuelles.php liest sich
interessant. Es ist natuerlich schon riskant fuer den/die
Schuldner(-in), seinen Lebensmittelpunkt nach Frankreich zu
verlagern, und danach wird seinem Antrag auf
Restschuldbefreiung vor Gericht nicht stattgegeben.

Das sehe ich genau so. Scheinbar wird dies aber gerne bei der
Berichterstattung zu dieser Thematik unterschlagen…

Wer kennt
jemanden bei dem es wirklich geklappt hat?

Ist ja nicht so verwunderlich, wenn damit niemand hausieren
geht…

Aber angenommen,
die Restschuldbefreiung kann ordentlich abgewickelt werden.
Welche Garantie hat man, dass diese nicht nachtraeglich in
Deutschland fuer ungueltig erklaert wird? Viele Schulden mit
Titel verjaehren erst nach 30 Jahren.

Rechtsgrundlagen bzw. entsprechendes Urteil gibt es hier:
http://www.private-insolvenz-beantragen.de/eu-verord…
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex4/vo79764.htm

Gruß
Steffen B.

Anmerkung zu BGH-Urteil
Hallo,

ich denke aus dem BGH-Urteil lassen sich noch ein paar andere Dinge ableiten. Die Begründung lässt mich als Laien vermuten, dass das Urteil unter Umständen anders ausgefallen wäre, wenn man sich als Schuldner in Frankreich entschuldet und kurz darauf wieder nach Deutschland zieht. In wie weit ich mit dieser Vermutung richtig liegen könnte, müsste allerdings ein juristischer Profi beurteilen.

Gruß Steffen B.

Hallo,
keine persönlichen Erfahrungen aber dieses gelesen, für den Fall das du auf soetwas zurückgreifen wolltest.

http://www.11millionen.de/phpkit/include.php?path=fo…

Schau dich mal dort um, gibt mehrere die dies machen wollten und dann doch Abstand nahmen.
Gruß
Plö

Hallo,

es wird im Moment sehr viel ueber die Restschuldbefreiung in
Frankreich diskutiert. Wer weiss genaueres darueber ? Wer hat
persoenliche Erfahrungen ?