mich würde es interessieren wie es bei Motorradfahrern und Geschwindigkeitskontrollen aussieht.Geblitzt wird ja immer nur von vorne.Wie sieht es bei Motorradfahrern aus,denn diese haben ja kein Nummernschild Vorn.
Das Foto selbst von Vorne ist ja kein Beweis,denn es könnte ja jeder gewesen sein!Auch die Argumentation,dass der Polizist im Auto gleich das Nummernschild notiert hat ist kein Beweis!!!(oder???)
Sonst könnte die Polizei jeder Zeit behaupten,dass man eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat!!Auch wenn man nie an diesem Ort gewesen ist!So von wegen irgendwann mal das Nummerschild notiert oder n Zahlendreher im Nummernschild!!
Sonst könnte die Polizei jeder Zeit behaupten,dass man eine
Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat!!Auch wenn man nie
an diesem Ort gewesen ist!So von wegen irgendwann mal das
Nummerschild notiert
Bei einem Polizisten wird kaum ein Richter annehmen, daß er lügt.
Bei Motorradfahrern soll es beliebt sein, daß beim Prozess dann gern mal der gute Kumpel dabei ist…
deswegen tritt die „Ordnungsmacht“ ja auch immer im „Rudel“ auf…
d.h. bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen (Radarmeßgeräte usw.)
sind immer 2 Beamte der Polizei oder 1 Beamter des Ordnungsamtes und 1 Mitarbeiter der Firma des Geschwindigkeitsmeßgerätes an der Meßstelle
vorhanden.
Denn die meisten „Blitzer“ sind ja für Pkw und Transporter gedacht,
Motorrad-und Moped-Fahrer sowie Lkw kommen ja nicht mit dem Fahrer
„aufs Bild“…deswegen sitzen die zu zweit und notieren sich das Kennzeichen…so ist halt der Halter des Kfz.drann…
Nur bei den Stationären Blitzanlagen (sogenannte „Starenkästen“) sind
Motorradfahrer eindeutig im Vorteil…)
gerade wenn Kräder „gejagt“ werden, aber auch sonst häufig, werden die „Sünder“ gleich herausgewinkt. Damit erübrigt sich jede Diskussion…
Ansonsten brauchen die Behörden ein verwertbares Frontfoto (auf dem der Fahrer identifiziert werden kann) und das Nummernschild. Ob dieses nun auf dem Foto ist oder separat notiert wurde, ist relativ egal. Wenn die fotografierte Maschiene zum notierten Kennzeichen passt (Typ, Farbe etc.), ist die Indizienlage so drückend, daß kein Richter mehr dem Fahrer glauben wird.
Gruß Stefan
mich würde es interessieren wie es bei Motorradfahrern und
Geschwindigkeitskontrollen aussieht.Geblitzt wird ja immer nur
von vorne.Wie sieht es bei Motorradfahrern aus,denn diese
haben ja kein Nummernschild Vorn.
Das Foto selbst von Vorne ist ja kein Beweis,denn es könnte ja
jeder gewesen sein!Auch die Argumentation,dass der Polizist im
Auto gleich das Nummernschild notiert hat ist kein
Beweis!!!(oder???)
Sonst könnte die Polizei jeder Zeit behaupten,dass man eine
Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat!!Auch wenn man nie
an diesem Ort gewesen ist!So von wegen irgendwann mal das
Nummerschild notiert oder n Zahlendreher im Nummernschild!!
d.h. bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen (Radarmeßgeräte usw.)
sind immer 2 Beamte der Polizei oder 1 Beamter des
Ordnungsamtes und 1 Mitarbeiter der Firma des
Geschwindigkeitsmeßgerätes an der Meßstelle
vorhanden.
Hier in Osnabrück sitzt da genau eine Person im Fahrzeug. Und die ist nicht mal vom Ordnungsamt, sondern von einer Privatfirma.
Natürlich weiß ich nicht, wie das bei einer Zeugenaussage vor Gericht bewertet wird.
Denn die meisten „Blitzer“ sind ja für Pkw und Transporter gedacht,
Motorrad-und Moped-Fahrer sowie Lkw kommen ja nicht mit dem Fahrer
„aufs Bild“…deswegen sitzen die zu zweit und notieren sich
das Kennzeichen…so ist halt der Halter des Kfz.drann…
Der Halter des KFZ ist imho doch nur dran, wenn es sich um Parksünder handelt, oder?
der Halter eines Kfz.haftet immer…
dafür sind ja schließlich die Kennzeichen da,das man den Halter eines Kfz.ermitteln kann z.B. bei Unfallflucht usw…
Sonst könnte man sich das ja sparen,oder??..*grinz*…
„Moppeds“ sind halt bei „Blitzern“ ganz klar im Vorteil,da sie keine Frontkennzeichen haben und in der Regel auch keine „Grünen Moppeds“
da sind (von Ausnahmen wie DU-Kaiserberg z.B. mal abgesehen…
Außerdem können die auf die „Paar EURO“ von einem Mopped gerne verzichten,wenn sie „zu Hauf“ Pkw „abkassieren können“
siehe diese Bilder: http://www.radarfalle.de/bilder/galerie/images/1104_…
eingestellt auf 10 Km/h …eine „Goldgrube“ für die Stadt mit Pkw… http://www.radarfalle.de/bilder/galerie/images/1569_…
Also was das mit dem Grundsatz „in dubio pro reo“ zu tun haben soll ist mir nicht klar.
Übrigens auf Latein schreibt man Hauptwörter nicht in Großbuchstaben: es heißt also: in dubio pro reo oder In dubio pro reo, aber nicht In Dubio pro Reo. Moped schreibt man übrigens mit einem „p“.
Normalerweise bin ich ja nicht so, aber wenn jemand hier so Unsinn schreibt, dann reizt mich das doch ein bisschen ätzend zu sein.
Umgansgsprachlich werden hier bei uns alle motorisierten Zweiräder
für die man einen Führerschein der Klassee 4 oder 1 (alt) braucht,
als „Moppeds“ bezeichnet…
Ist die „Geschwindigkeits-Messung“ hier in D zu einer „2.Steuer“ geworden,die „fleissig“ von den Kommunen „einkassiert“ wird…
In meinem Beispiel-Link sind die Stationären „Blitzer“ auf 10 Km/h eingestellt,das kann bei den heutigen Fahrzeugen aber kaum jemand einhalten,da die meisten Tachometer diese Geschwindigkeit gar nicht
anzeigen.
Zumindest das Rechtssystem funktioniert noch hier in D,deswegen auch meine Anmerkung „Im Zweifel für den Angeklagten…“ ( meinbe Schreibweise des lateinischen richtete sich übrigens nach der neuen deutschen Rechtschreibreform ,siehe hierzu diesen Link: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01286.html )
Fände ich es nett,wenn du dich nicht so ohne weiteres von diesem
„Troll“ vor den „Karren“ spannen lassen würdest…
Durch fleißiges Nichsttun??..also Beamtem-Mikado??..*gg*
Noch einmal für Doofi…
Der Halter eines Kfz.ist IMMER für sein Fahrzeug verantwortlich…
Kann er (oder will er) bei einem Verkehrsverstoß nicht den Fahrer des
Fahrzeuges nennen,so wird ihm von der Behörde die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches gemacht…
dazu gibt es eine umfangreiche Falljurisprudenz,die du eigentlich
als Feuerwehrangehöriger kennen müßtest…
Aber naja,was will man von einem „Troll“ erwarten…
Umgansgsprachlich werden hier bei uns alle motorisierten
Zweiräder
für die man einen Führerschein der Klassee 4 oder 1 (alt)
braucht,
als „Moppeds“ bezeichnet…
…aber nicht geschrieben.
Ist die „Geschwindigkeits-Messung“ hier in D zu einer
„2.Steuer“ geworden,die „fleissig“ von den Kommunen
„einkassiert“ wird…
In meinem Beispiel-Link sind die Stationären „Blitzer“ auf 10
Km/h eingestellt,das kann bei den heutigen Fahrzeugen aber
kaum jemand einhalten,da die meisten Tachometer diese
Geschwindigkeit gar nicht
anzeigen.
10 km/h sind in einem verkehrsberuhigten Bereich ohnehin zu schnell. Wenn das Radar daher auf 10km/h eingestellt ist, wird ohnehin schon Toleranz gewährt. Wer die Gesetze nicht einhält, darf sich über die Sanktion nicht wundern. Es ist nämlich geradezu typisch, dass eine Gesetzesverletzung eine Sanktion nach sich zieht.
Zumindest das Rechtssystem funktioniert noch hier in
D,deswegen auch meine Anmerkung „Im Zweifel für den
Angeklagten…“ ( meinbe Schreibweise des lateinischen
richtete sich übrigens nach der neuen deutschen
Rechtschreibreform ,siehe hierzu diesen Link: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01286.html )
Natürlich gilt das im Rechtssystem und bedeutet, dass im Zweifelsfall der für den Beschuldigten günstigere Sachverhalt (!) anzunehmen ist, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Dass man neuerdings Latein nach deutschen Rechtschreibregeln schreibt wusste ich ehrlich gesagt nicht…