geblitzt > Beweislage bei Motorradfahrern

Von: , Frage gestellt am So, 31. Jul 2005

Hallo zusammen,

mich würde es interessieren wie es bei Motorradfahrern und Geschwindigkeitskontrollen aussieht.Geblitzt wird ja immer nur von vorne.Wie sieht es bei Motorradfahrern aus,denn diese haben ja kein Nummernschild Vorn.
Das Foto selbst von Vorne ist ja kein Beweis,denn es könnte ja jeder gewesen sein!Auch die Argumentation,dass der Polizist im Auto gleich das Nummernschild notiert hat ist kein Beweis!!!(oder????)
Sonst könnte die Polizei jeder Zeit behaupten,dass man eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat!!Auch wenn man nie an diesem Ort gewesen ist!So von wegen irgendwann mal das Nummerschild notiert oder n Zahlendreher im Nummernschild!!

vielen Dank für die Antworten

Olaf

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: geblitzt > Beweislage bei Motorradfahrern

    Sonst könnte die Polizei jeder Zeit behaupten,dass man eine
    Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat!!Auch wenn man nie
    an diesem Ort gewesen ist!So von wegen irgendwann mal das
    Nummerschild notiert
    Bei einem Polizisten wird kaum ein Richter annehmen, daß er lügt.

    Bei Motorradfahrern soll es beliebt sein, daß beim Prozess dann gern mal der gute Kumpel dabei ist...

  2. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Die treten in 'Rudeln' auf.....:-)

    Hallo Olaf,

    deswegen tritt die "Ordnungsmacht" ja auch immer im "Rudel" auf....:-)
    d.h. bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen (Radarmeßgeräte usw.)
    sind immer 2 Beamte der Polizei oder 1 Beamter des Ordnungsamtes und 1 Mitarbeiter der Firma des Geschwindigkeitsmeßgerätes an der Meßstelle
    vorhanden.
    Denn die meisten "Blitzer" sind ja für Pkw und Transporter gedacht,
    Motorrad-und Moped-Fahrer sowie Lkw kommen ja nicht mit dem Fahrer
    "aufs Bild".....deswegen sitzen die zu zweit und notieren sich das Kennzeichen...so ist halt der Halter des Kfz.drann.....

    Nur bei den Stationären Blitzanlagen (sogenannte "Starenkästen") sind
    Motorradfahrer eindeutig im Vorteil.....:-))

    mfg

    Frank

    • Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Die treten in 'Rudeln' auf.....:-)

      Hi, "aufs Bild".....deswegen sitzen die zu zweit und notieren sich
      das Kennzeichen...so ist halt der Halter des Kfz.drann.....
      Bei Geschwindigkeitsvergehen gibt es keine Halterhaftung! Die gibt es nur im ruhenden Verkehr...

      Gruß Stefan

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Der Halter haftet immer.....

        Hallo Stefan,

        der Halter eines Kfz.haftet immer.....
        dafür sind ja schließlich die Kennzeichen da,das man den Halter eines Kfz.ermitteln kann z.B. bei Unfallflucht usw........
        Sonst könnte man sich das ja sparen,oder??......*grinz*....


        mfg

        Frank

        • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
          Re^4: Der Halter haftet immer.....

          Hi, der Halter eines Kfz.haftet immer.....
          Du kennst den Spruch: "Wenn man keine Ahnung hat..."? Du solltest ihn gelegentlich beherzigen.

          Gruß Stefan

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Das solltest wohl eher DU.....

            Hallo Stefan,


            das solltest wohl eher Du....*g*...

            Lies dir mal den § 31a StVZO durch......

            Der halter ist immer der "Ar***"......*g*....

            Ob dir das jetzt persönlich passt oder nicht....lol.......


            mfg

            Frank

            • Antwort von nach 2 Tagen 2 hilfreich
              Re^6: Das solltest wohl eher DU.....

              Hallo Stefan,


              das solltest wohl eher Du....*g*...

              Lies dir mal den § 31a StVZO durch......

              Der halter ist immer der "Ar***"......*g*....

              Ob dir das jetzt persönlich passt oder nicht....lol.......
              http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/__31a....

              So kann sich jeder ein Bild von Deiner "Fachkenntnis" machen...

              Schönen Tag noch, Herr Betriebssanitäter (Schuster, bleib bei Deinen Leisten)

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: Hmmm wie biste eigentlich Inspektor geworden

              Hallo Stefan,

              wie bist du eigentlich Inspektor geworden??

              Durch fleißiges Nichsttun??...also Beamtem-Mikado??....*gg*

              Noch einmal für Doofi.....
              Der Halter eines Kfz.ist IMMER für sein Fahrzeug verantwortlich....

              Kann er (oder will er) bei einem Verkehrsverstoß nicht den Fahrer des
              Fahrzeuges nennen,so wird ihm von der Behörde die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches gemacht....
              dazu gibt es eine umfangreiche Falljurisprudenz,die du eigentlich
              als Feuerwehrangehöriger kennen müßtest........

              Aber naja,was will man von einem "Troll" erwarten......


              Frank

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Rückfrage

      Hallo, d.h. bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen (Radarmeßgeräte usw.)
      sind immer 2 Beamte der Polizei oder 1 Beamter des
      Ordnungsamtes und 1 Mitarbeiter der Firma des
      Geschwindigkeitsmeßgerätes an der Meßstelle
      vorhanden.
      Hier in Osnabrück sitzt da genau eine Person im Fahrzeug. Und die ist nicht mal vom Ordnungsamt, sondern von einer Privatfirma.
      Natürlich weiß ich nicht, wie das bei einer Zeugenaussage vor Gericht bewertet wird. Denn die meisten "Blitzer" sind ja für Pkw und Transporter gedacht,
      Motorrad-und Moped-Fahrer sowie Lkw kommen ja nicht mit dem Fahrer
      "aufs Bild".....deswegen sitzen die zu zweit und notieren sich
      das Kennzeichen...so ist halt der Halter des Kfz.drann.....
      Der Halter des KFZ ist imho doch nur dran, wenn es sich um Parksünder handelt, oder?

      Gruß
      Axel



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!