Wohnungsmietkaution

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Sep 1999

Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach Auszug zurückbehalten??
Gibt es da eine Zeitlimit, oder darf er die Kaution (oder nur ein Teil) bis zur nächsten/letzten Nebenkostenabrechnung zurückbehalten?????


danke vorab
yvonne

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten hilfreich
    Re: Wohnungsmietkaution

    Das würde mich auch interessieren !!
    Susanne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 46 Minuten hilfreich
    S. Brett Immobilien

    Dort haben wir unlängst alles zu diesem Thema erörtert, was es zu erörtern gibt.

  3. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Wohnungsmietkaution

    Hallo Yvonne,

    Wenn Du Mieterin bist, dann befolge folgenden Rat und frage nicht warum: Warte schweigend mindestens 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Wohnung. Dann schreibst Du den Vermieter an, und verlangst die Kaution nebst 3% Zinseszinsen (ausrechnen) zurück. Dann beantragst Du beim Amtsgericht Deines jetzigen Wohnsitzes einen Mahnbescheid.

    viele grüße
    ralph

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