Gleichwertige Materialien

Hallo,

wenn in einer Bauschbeschreibung steht:
„Dachfenster aus Kunstoff oder gleichwertig“, kann dann
anstelle eines Kunststoffensters ein Fenster mit Holzrahmen eingesetzt werden, bzw. ist Holz gleichwertig mit Kunststoff?

Dank
A

Hey du,

das ist m.E. keine Rechtsfrage. Ich als Richter würde hierzu einen Sachverständigen beauftragen. Das ist wirklich eine Expertenfrage für Heimwerker.

Levay

Danke, Levay.

ich dachte, dass hier evtl. schon mal jemand einen ähnlichen Fall hatte und ob bzw. wo man zu einem solchen Thema evtl. Urteile finden kann.

Gruß

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Hallo Andreas;

ich dachte, dass hier evtl. schon mal jemand einen ähnlichen
Fall hatte und ob bzw. wo man zu einem solchen Thema evtl.
Urteile finden kann.

Die Gleichwertigkeit hebt auf die konkreten Nutzungsumstände ab. Neben dem üblichen wie EInpassfähigkeit etc., was heutzutage ja gleich ist, geht es va. um die Nutzbarkeit (Arbeiten des Holzes, Wetterbeständigkeit, Unterhaltskosten) und daraus folgend die Lebensdauer. Hier muss man das Kleingedruckte der Baubeschreibung lesen (z.B. Verweis auf DIB) um einen Nachweis führen zu können.

Ciao maxet.