Urkundenfälschung und versuchter Betrug

Habe mal ein paar Fragen zu einem Fall von meinem Bekannten, der sich nicht traut hier selbst zu posten.
Hintergrund:
Vor ein paar Wochen wollte er eine Lederjacke in einem Kaufhaus kaufen. Es stellte sich jedoch raus, dass der ausgeschriebene Preis nicht stimmte. Der Geschäftsführer kamm uns sagte er solle das Haus sofort verlassen wegen veruschtem Betrug. Ausserdem habe er Hausverbot. Er ist von dem Ladendetektiv beobachet worden. Er ging dann raus und die Sache wahr für ihn erledigt. Draussen ging die Sache weiter. Der Geschäftsführer stürmte raus und wollte seine Personalien. Voller Panik rannte jetzt mein Bekannter weg, was wahrscheinlich blöd wahr. Er stellte sich dann aber und die Polizei kam hinzu. Er wurde in Handschellen abgeführt und aufs Revier gebracht. Jetzt ist Anzeige gegen ihn erhoben worden wegen veruschtem Betrug und Urkundenfälschung, glaube ich. Ein Aktenzeichen hat er von einem Polizeibeamten bekommen. Er hat aber eigentlich keine Kohle um sich einen Anwalt zu leisten. Hat man auch als Privatperson Akteneinsicht? Was kann man da machen - Wer kann helfen? Vielen Dank

Hallo,

wenn er kein Geld für einen Rechtsanwalt hat,sollte er prozesskostenhilfe beantragen.Einfach einen Anwalt suchen ,hingehen,der erledigt den Rest,es ist ganz einfach.Habe es auch gemacht.

Gruss Skull

o.w.t.

o.k - ich versuchs nochmal verständlicher zu formulieren.
Er wollte sich eine Lederjacke kaufen, die im Preis sehr günstig wahr. Beim Bezahlen wurde jedoch herausgefunden, dass das Preisschild nicht mit der Jacke übereinstimmte. Jetzt wird im Vorgeworfen, dass er das Preisschild ausgetauscht hat - stimmt jedoch nicht. Und anscheinend hat das der Ladendetektiv gesehen, was ich nicht glaube. Der Rest ist ja bekannt. Kann man sich in die Unterlagen auch selbst einsehen, wenn man ein Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft hat? Danke

Das Problem ist, dass es für Beschuldigte im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe gibt. Erstattung gibt’s auch nur bei einem richterlichen Freispruch. Der Bekannte kann allerdings Beratungshilfe in Anspruch nehmen, dann kann er sich zumindest vom Anwalt erklären lassen, wie man ein konkretes Problem in abstrakte Rechtsfragen umwandelt. Dann kann er sich ja wieder an dieses Brett wenden.

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