'Rausschmiß' aus dem Haus

Hallo,

angenommen die Freundin eines Mannes baut gemeinsam mit Ihren Eltern ein Zweifamilienhaus. Den Löwenanteil der Finanzierung übernehmen die Eltern, die gesamte Koordination des Baus und auch sehr viel Eigenleistung übernehmen der Mann und seine Freundin.

Aus steuerlichen Gründen wird die Freundin die Eigentümerin des Hauses, die Eltern, die schon älter und auch gesundheitlich angeschlagen sind, erhalten lebenslanges Wohnrecht. Die Eltern beziehen die Erdgeschoss-Wohnung, Mann und Freunding die Wohnung im ersten Stock. Der Löwenanteil der „Erstfinanzierung“ stammt wie gesagt von den Eltern - die restliche Abzahlung leistet die Freundin. Der Mann beteiligt sich, abgesehen von kleineren Beträgen wie z.B. Farbe, Nägel, Schrauben oder Ausgaben für den Garten finanziell nicht in nennenswertem Umfang, allerdings stark in körperlicher Eigenleistung.

Nach einigen Jahren heiraten Mann und Freundin, Kinder kommen auf die Welt und alle wohnen weiterhin wie gehabt.

Jetzt zur Frage: nach einiger Zeit kommt es zum Streit zwischen den Eltern und dem jungen Paar. Insb. die Schwiegermutter, im Glauben das Haus gehöre auch Ihr, fordert den Mann auf die Wohnung zu verlassen.

  1. Wie ist die Rechtslage? Darf sie das oder könnte nur die Eigentümerin dies fordern?

  2. Angenommen die jetztige Frau des Mannes und auch Eigentümerin des Hauses und der Mann würden sich auch „zerstreiten“: kann sie ihn rauswerfen oder gibt es da sowas wie „betriebliche Übung“ wenn beide schon 10 Jahre gemeinsam die Wohnung bewohnen?

Gruß
Max

PS: Ich habe das Posting nicht im Brett Mietrecht abgelegt weil in dem angenommenen Beispiel keinerlei Mietverträge geschlossen wurden.

… ??? …
… über 160 mal gelesen und keiner kann antworten? Hab’ ich an dem angenommenen Fall was falsch oder mißverständlich formuliert?

Gruß
Max

Hallo Max,

angenommen die Freundin eines Mannes baut gemeinsam mit Ihren
Eltern ein Zweifamilienhaus. Den Löwenanteil der Finanzierung
übernehmen die Eltern, die gesamte Koordination des Baus und
auch sehr viel Eigenleistung übernehmen der Mann und seine
Freundin.

Aus steuerlichen Gründen wird die Freundin die Eigentümerin
des Hauses, die Eltern, die schon älter und auch
gesundheitlich angeschlagen sind, erhalten lebenslanges
Wohnrecht. Die Eltern beziehen die Erdgeschoss-Wohnung, Mann
und Freunding die Wohnung im ersten Stock. Der Löwenanteil der
„Erstfinanzierung“ stammt wie gesagt von den Eltern - die
restliche Abzahlung leistet die Freundin. Der Mann beteiligt
sich, abgesehen von kleineren Beträgen wie z.B. Farbe, Nägel,
Schrauben oder Ausgaben für den Garten finanziell nicht in
nennenswertem Umfang, allerdings stark in körperlicher
Eigenleistung.

Zusammengefasst:
Frau kauf sich dass Haus mit wenig Geld
Eltern kaufen sich mit viel Geld ein Lebenslanges Wohnrecht.
Mann mit viel Eigenleistung: ???

Jetzt zur Frage: nach einiger Zeit kommt es zum Streit
zwischen den Eltern und dem jungen Paar. Insb. die
Schwiegermutter, im Glauben das Haus gehöre auch Ihr, fordert
den Mann auf die Wohnung zu verlassen.

  1. Wie ist die Rechtslage? Darf sie das oder könnte nur die
    Eigentümerin dies fordern?

letzteres

  1. Angenommen die jetztige Frau des Mannes und auch
    Eigentümerin des Hauses und der Mann würden sich auch
    „zerstreiten“: kann sie ihn rauswerfen oder gibt es da sowas
    wie „betriebliche Übung“ wenn beide schon 10 Jahre gemeinsam
    die Wohnung bewohnen?

Wie du schon aus den obigen ??? sehen kannst, ist die Lage des Mannes unklar. Je nach konkreten Ausgestaltungen (war zum Zeitpunkt des Hausbaus schon die Ehe fest geplant, gab es mndl. Absprachen bzgl. Gegenwert für die Eigenleistungen des Mannes, Mann kauft Famielienauto statt Geld für Haus zu geben etc. ppp) könnte ein Gericht feststellen, dass der mann ev. eine Anrechjt auf Bezahlung der Eigenleistungen abzgl. der abgewohnten Miete (10 Jahre ortsübliche Vergleichsmite für 1/2 Wohnung) erhalten muss. Aber das GERICHT KÖNNTE AUCH SAGEN; Pech gehabt, beim nächsten Mal schriftliche Verträge schliessen oder vorher heiraten (da läuft wenigstens der Zugewinnsausgleich).

Ciao maxet.

DANKE (owT)
owT