Mahnbescheid nach Verkehrsunfall

Hallo liebe WWW-Experten,

jemand (Person A) hatte einen Verkehrsunfall und rief die Polizei zwecks Unfallaufnahme zu Hilfe. Diese erstellte ein Unfallprotokoll, in dem Person B als alleiniger Unfallverursacher eingetragen wurde.

Person B erhält einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegt. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, dessen Ausgang Person A nicht bekannt ist.

Wenige Tage später erhält Person A einen Mahnbescheid (SChadenersatz zzgl. Gebühren). In dem Mahnbescheid steht steht der Satz: „Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit:“ Firma, mit deren Firmenwagen Person A beruflich unterwegs war sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hat der Anwalt zu heiß gebadet? Antragstellerin ist übrigens nicht der Unfallfahrer Person B, sondern dessen Ehefrau, auf die das Fahrzeug wohl zugelassen zu sein scheint. Wenn die Firma, für die Person A unterwegs war nicht zahlt und deren Kfz-Haftpflicht auch nicht, dann kann man Person A direkt belangen? Auch wenn diese, laut Polizeiprotokoll, gar nicht der Unfallverursacher war?

Es handelte sich um einen Bagatellschaden, der dadurch entstand, dass Person B bei der Auffahrt auf die Autobahn die Vorfahrt von Person A nicht beachtete.

Kann Person A nur Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen oder Person A bzw. dessen Rechtsanwalt dafür belangen, dass man ihm scheinbar unberechtigt einen Mahnbescheid hat zustellen lassen? Wird ein Mahnbescheid, gegen den man Widerspruch einlegt, bereits irgendwo eingetragen?

Danke für Eure Meinungen und Anregungen.

Servus!

Person B erhält einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch
einlegt. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, dessen Ausgang
Person A nicht bekannt ist.

Das ist dumm, sollte nachgeholt werden.

Wenige Tage später erhält Person A einen Mahnbescheid
(SChadenersatz zzgl. Gebühren). In dem Mahnbescheid
steht der Satz: „Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch
genommen mit:“ Firma, mit deren Firmenwagen Person A beruflich
unterwegs war sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung.

Das klingt mir nach einem fehlgeschlagenen Versuch der Schadensregulierung mit dem Versicherer. Dann ist es der normale Weg, auch Halter und Fahrer mit ins Boot zu nehmen, schon alleine damit diese als Zeugen im Prozess ausfallen.

Hat der Anwalt zu heiß gebadet?

Als „Der Journalist“ müsstest Du mal irgendwann gelernt haben, dass jedes Ding mehrere Seiten hat und es durchaus unterschiedliche Betrachtungsweisen und Rechtsauffassungen geben kann.

Antragstellerin ist übrigens
nicht der Unfallfahrer Person B, sondern dessen Ehefrau, auf
die das Fahrzeug wohl zugelassen zu sein scheint.

Wohl die Eigentümerin und damit die Geschädigte.

Wenn die
Firma, für die Person A unterwegs war nicht zahlt und deren
Kfz-Haftpflicht auch nicht, dann kann man Person A direkt
belangen?

Genau das nennt man Gesamtschuldnerschaft.

Auch wenn diese, laut Polizeiprotokoll, gar nicht
der Unfallverursacher war?

Woher soll die Polizei das denn wissen? Die kommen, wenn alles vorbei ist, und geben eine erste Einschätzung ab, mehr nicht. Schuldfragen werden von Gerichten geklärt, s. o.

Es handelte sich um einen Bagatellschaden, der dadurch
entstand, dass Person B bei der Auffahrt auf die Autobahn die
Vorfahrt von Person A nicht beachtete.

Verstehe. Und weil es eine solche Bagatelle war, hat sich Person A nicht weiter darum gekümmert, den eigenen Schaden nicht geltend gemacht und im übrigen an das Gute im Menschen geglaubt.

Kann Person A nur Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen
oder Person A bzw. dessen Rechtsanwalt dafür belangen, dass
man ihm scheinbar unberechtigt einen Mahnbescheid hat
zustellen lassen?

Die Person sollte sogar Widerspruch einlegen, wenn sie den Anspruch bestreitet.

Wird ein Mahnbescheid, gegen den man
Widerspruch einlegt, bereits irgendwo eingetragen?

Ja, und zwar im Prozessregister des Gerichts, an welches das Verfahren dann abgegeben wird.

Danke für Eure Meinungen und Anregungen.

Puh. Wäre das ein echter Fall, würde ich sagen: sofort zum Anwalt! Der kann zB auch in die Akte des Bußgeldverfahrens reinlugen - und schon weiß man mehr.

Nabend!

Als „Der Journalist“ müsstest Du mal irgendwann gelernt haben,
dass jedes Ding mehrere Seiten hat

Der Person wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass man eine Forderung gegen sie habe. Als juristischer Laie äußerte ich daher Zweifel an dem eingeschlagenen Verfahrensweg. Und ob ich Journalist oder Metzger bin, spielt dabei wohl kaum eine Rolle. Oder überweist Du x-beliebigen Personen Geld, ohne zu wissen, dass sie welches von Dir erwarten? Dann teile ich Dir gerne auch meine Bankverbindung mit. :smile: Schickt Dir die Telekom monatlich eine Rechnung zu oder erhältst Du von ihr Monat für Monat gleich einen Mahnbescheid, anstatt einer Rechnung? :wink: Du kannst mir folgen?

Viele Grüße

Micha

Auch Nabend!

Schickt Dir die
Telekom monatlich eine Rechnung zu oder erhältst Du von ihr
Monat für Monat gleich einen Mahnbescheid, anstatt einer
Rechnung? :wink:

Die Telekom schickt mir schon seit einiger Zeit garnix mehr, aber davon ab:

Wer bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, hat bis zu drei Schuldner:

  1. Den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs aufgrund seines Verhaltens
  2. Den Halter aufgrund der Betriebsgefahr des KFZ und
  3. Dessen Versicherer aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes.

Diese drei sind Gesmtschuldner, dh der Geschädigte darf sich aussuchen, von wem er den Schadensersatz verlangen will. Üblicherweise nimmt man dann den Versicherer, weil der mit solchen Sachen vertraut ist und im Zweifel etwas liquider ist als Halter und Fahrer. Der Normalfall ist, dass sich ein Anwalt mit der Versicherung auseinandersetzt, diese bei klarer Schuldfrage den geforderten Betrag überweist und anschließend dem Halter „anbietet“, das Geld zu zahlen, wenn er nicht mehr Prämie zahlen will. Der Fahrer bekommt von alledem nichts mit.

Weigert sich nun die Versicherung, den Schaden außergerichtlich zu regulieren, muss der Geschädigte klagen. In aller Regel werden dann Halter und Fahrer mit verklagt, denn es hat gewisse Vorteile, dass diese nicht als Zeugen auftreten. Bis zur Zustellung der Klageschrift bzw. des Mahnbescheides kann es durchaus sein, dass der Fahrer von alledem nichts mitbekommt.

Hallo!

Vielleicht sollte man da noch ein Missverständnis aufklären: Wenn eine Forderung zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig ist, dann ist sie fällig und dmait klagbar. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, einen Schuldner zu mahnen. (Der Gläubiger muss nur in den Fällen mahnen, in denen die Mahnung zur Fälligstellung der Forderung erforderlich ist.)

Gruß
Tom

Auch hallo :smile:

Wenn eine Forderung zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig ist,
dann ist sie fällig und dmait klagbar. Ein Gläubiger ist nicht
verpflichtet, einen Schuldner zu mahnen.

Das ist einleuchtend. Aber er hätte der Person eine Rechnung schicken müssen, denke ich. Man kann ja schlecht einen Blankoscheck schicken. Zudem bleibt abzuwarten, ob derjenige der die Vorfahrt mißachtet hat, überhaupt eine Forderung gegenüber denjenigen hat, der die vorfahrtsberechtigte Straße befuhr. Auf den Ausgang dieser Schadenregulierung bin ich jedenfalls sehr gespannt. Sicher bin ich mir lediglich, dass sie gerichtlich entschieden werden wird.

Hallo!

Das ist einleuchtend. Aber er hätte der Person eine Rechnung
schicken müssen, denke ich.

Man tut das ja üblicherweise, man muss aber nicht. Wie das im Detail im deutschen Recht ist, können hier sicher noch andere besser aufklären als ich.

Zudem bleibt abzuwarten, ob derjenige
der die Vorfahrt mißachtet hat, überhaupt eine Forderung
gegenüber denjenigen hat, der die vorfahrtsberechtigte Straße
befuhr.

Dies ist jetzt irgendwie witzig: um das zu klären wurde doch geklagt…

Gruß
Tom