Hallo liebe WWW-Experten,
jemand (Person A) hatte einen Verkehrsunfall und rief die Polizei zwecks Unfallaufnahme zu Hilfe. Diese erstellte ein Unfallprotokoll, in dem Person B als alleiniger Unfallverursacher eingetragen wurde.
Person B erhält einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegt. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, dessen Ausgang Person A nicht bekannt ist.
Wenige Tage später erhält Person A einen Mahnbescheid (SChadenersatz zzgl. Gebühren). In dem Mahnbescheid steht steht der Satz: „Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit:“ Firma, mit deren Firmenwagen Person A beruflich unterwegs war sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung.
Hat der Anwalt zu heiß gebadet? Antragstellerin ist übrigens nicht der Unfallfahrer Person B, sondern dessen Ehefrau, auf die das Fahrzeug wohl zugelassen zu sein scheint. Wenn die Firma, für die Person A unterwegs war nicht zahlt und deren Kfz-Haftpflicht auch nicht, dann kann man Person A direkt belangen? Auch wenn diese, laut Polizeiprotokoll, gar nicht der Unfallverursacher war?
Es handelte sich um einen Bagatellschaden, der dadurch entstand, dass Person B bei der Auffahrt auf die Autobahn die Vorfahrt von Person A nicht beachtete.
Kann Person A nur Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen oder Person A bzw. dessen Rechtsanwalt dafür belangen, dass man ihm scheinbar unberechtigt einen Mahnbescheid hat zustellen lassen? Wird ein Mahnbescheid, gegen den man Widerspruch einlegt, bereits irgendwo eingetragen?
Danke für Eure Meinungen und Anregungen.
Schickt Dir die Telekom monatlich eine Rechnung zu oder erhältst Du von ihr Monat für Monat gleich einen Mahnbescheid, anstatt einer Rechnung?
Du kannst mir folgen?