Hallo,
der mann von Frau F. reichte die Scheidung ein.Er ist Osteuropäer und hat mit Gewalt gedroht da sie fremdgegangen ist.Sie zieht nun in eine neue Wohnung,er weiß nicht wo diese ist.Sie will sich nun einen Anwalt nehmen, sie hatten zuerst einen gemeinsammen zur Scheidung.
Frau F. will sich in der neuen Wohnung vorerst nicht anmelden,weil sie Angst hat,das ihr Ex-mann sie aufspüren könnte,durch Anwalt-Einwohnermeldeamt…Ist das strafbar?
Im übrigen hat sie auch schulden.Die Gläubiger würden sie auch nciht ausfindig machen.Es sei denn sie gibt ihre adresse überall an.Allerdings traut sie sich nicht mal das.
Sie ist echt verzweifelt und hat Angst vor ihrem mann.
Was kann sie tun?
Liebe Grüße
Welchen Schutz hat man eigentlich in Deutschland?
Frau F. hat bitterliche Angst(panikattaken) und hat nichts in der Hand außer seine Drohungen und gewaltausbrüche(nicht angezeigt,ebenfalls aus Angst)in der ehe.Ihre Befürchtungen, das ihr Mann ernst macht sind also nicht aus der Luft gegriffen.Der ganze Clan ist hinter diesem tyrann und würde auch einiges für ihn „erledigen“-nennen wir es kleine Mafia-
reicht es wenn frau F. zur polizei geht und diese Umstände beschreibt und somit eine Sperre bekommt?Es kann doch nciht sein, das man ohne jegliche beweise(wo sollte man diese auch so leicht herbekommen) nichts machen kann.
Liebe Grüße
in einem solchen Fall würde ich ohnehin zu einem „Umzug“ in ein Frauenhaus raten. Klingt, als wäre diese Situation mit einem einfachen Umzug auf eigene Faust nicht zu regeln.
Dort wird auch mit Formalien wie der Ummeldung geholfen und überdies ist ein längerer Aufenthalt im Frauenhaus auch später ein echtes Argument beim Einwohnermeldeamt. Man muß es aber wirklich durchziehen wollen.
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Selbständigkeit mit Rettungsanker
Welchen Schutz hat man eigentlich in Deutschland?
Dieser Satz regt mich ja schon wieder auf. Welchen Schutz hat man denn in Rußland, Simbabwe oder Takatukaland? Keinen? Hups, doch nicht so schlimm in Deutschland.
Es sollte auch für verzweifelte und ängstliche Frauen einsichtig sein, daß man nicht einfach jemanden wegsperren kann, der noch keine Straftat begangen hat. Wenn dem so wäre, müßte man nur zur Polizei gehen und behaupten, daß dieser und jene Mensch sehr böse auf einen selbst sei und man diese bitte wegsperren möge. Dies wiederum hätte zur Konsequenz, daß die Städte demnächst so gut wie ausgestorben wären, weil bei der Polizei dann sehr schnell sehr lange Listen eingehen dürften.
Konkreten Schutz bietet theoretisch das erwähnte Frauenhaus; praktisch gesehen bietet es keinen, weil die dort gastierenden Frauen in der Regel innerhalb der ersten zwei Tage ihren Macker anrufen und sich dummerweise verplappern - oder die beste Freundin erldigt dies, die die verängstigte und verzweifelte Frau vertrauensselig eingeweiht hat.
Darüber hinaus gibt es das Gewaltschutzgesetz, das es relativ problemlos ermöglicht, nach einem ersten Vorfall eine einstweilige Verfügung inkl. Kontaktverbot zu erwirken, der bzw. dem bei Zuwiderhandlung ein Aufenthalt in einem polizeilichen Entspannungszntrum mit gestreifter Aussicht folgt.
Die Möglichkeiten zum Schutz vor unliebsamen Männerbekanntschaften sind also durchaus vorhanden. Eine andere Alternative wäre es natürlich, sein Leben und Lebensumfeld soweit im Griff zu haben, daß diese Möglichkeiten nicht in Anspruch genommen werden müssen. Interessanterweise scheint allerdings der Ruf nach der Obrigkeit der einfacherere Weg zu sein, auch wenn man dadurch bzgl. seiner sozialen Kompetenzen einen Offenbarungseid leistet, sozusagen.
Gruß,
Christian
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