Hallo allerseits!
Meines Wissens ist die StVO auf Privatgrundstücken nicht anwendbar. Nun
versuche ich gerade einen Beleg dafür zu finden, muss aber feststellen, dass
dieser weder in der StVO selbst, noch im StVG zu finden ist.
Es geht dabei übrigens nicht um ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück,
wie z.B. den Parklplatz eines Supermarktes, sondern um ein rein privates
Grundstück mit Haus und Garten.
Gibt es denn irgendein Gesetz oder eine Verordnung, in dem geregelt ist, ob die
StVO nun auf Privatgrundstücken gültig ist, oder nicht?
Gruß
Stefan
Hallo!
Du meinst die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“, da steht zu §1 StVO:
„öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.“
Jepp, das ist die Lösung. Danke! [owt]
.
Hallo Ihr beiden,
Ergänzend dazu möchte ich darauf hinweisen,das jeder Eigentümer eines
Grundstückes durch das Anbringen von Schildern „Auf diesem Gelände gilt die StVO“ diese zur Geltung bringen kann.
So verfahren alle großen Firmen mit einem abgeschlossenem Firmengelände
das durch Tore/Schranken und Pförtnerlogen ja nicht unter den öffentlichen Verkehrsraum fällt.
Die „Überwachung“ des Verkehres innerhalb dieses Geländes geschieht dann
durch den Eigentümer (bzw. dessen Stellvertreter wie Werkschutz oder
Security-Personal).
mfg
Frank