Beweislage bei Softwarepiraterie

Hallo Wissende,
bin mehr als Laie, kapiere die meisten Ämterformulare nicht, also bitte alle Antworten fürs landvol wie mich verständlich*g
Geht um nix konkretes, mehr ein Gedankenspiel von mir aufgrund einer Diskussion.
Nehmen wir mmal das Programm Dreamweaver, soll Klasse sein. Es gibt da wohl Seiten wo man das kostenlos kriegt samt passswort,Key Code oder sonstigem.
Durch zufälliges Mtlesen in Foren erfuhr ich dass Dreamweaver Anwaltsschreiben bzw Anwälte losschickt, wenn jemand damit Internetseiten bastel und ins Internet stellt.
Im Code der Seiten ist versteckt das Passwort, der keycode usw.
Aufgrund dessen kriegt derjeneige eine saftige Anzeige, soll oft passiert sein.
Alles nicht mein Thema, was ich gerne von euch wissen will, angenommen mich hätten sie „erwischt“.
Was wollen die gegen meine Aussage, ich wäre derjenige der es käuflich erworben hat und alle anderen sind Piraten eigentlich argumentieren?
Sie müssen wohl gut argumentieren, denn als ich das damals las, sprach einer davon wieviel er zahlen musste.
Von vielen Programmen kursieren im Internet die passwörter, Keycodes.
Abeer bei allen gibt/gab es mal einen der das programm offiziell kaufte.
Und er darfs ja auch weiterverkaufen.
Ich habe also das Original gekauft, arbeite mit der Sicherungskopie des Originals (legal) und versenk das original im Meer.
Was argumentieren mit Erfolg die Juristen von Dreamweaver?
Danke und Gruß
Reinhard
ps: hat damit nichts zu tun, es soll da einen juristischen Begriff paragraphen geben, den ich gerne wissen würde um danach zu googeln.
Ich meine nicht dass man für die gleiche Sache nicht 2mal bestraft werden kann, sofern das gilt. Da gibt es irgendwas, man macht mehrere Taten und irgendwie wird nur eine, wahrscheinlich die schlimmste verfolgt oder so.

Hallo.

…sollen Rechtsfragen nicht allgemein formuliert werden ?

Kurzgesagt wird Mann/Frau wohl in der Lage sein die Original Datenträger mitsamt der Dokumentation vorlegen zu können. Der Registriermechanismus von Windows XP (ja, der lässt sich umgehen…) zeigt, wie man das Problem umschiffen könnte: jeder Datenträger bekommt eine einmalige Nummer und diese wird via I-net geprüft. Was natürlich bei Doppelbelegungen zu Problemen führt :wink:

Was wollen die gegen die Aussage, unser Akteur wäre derjenige der es
käuflich erworben hat und alle anderen sind Piraten eigentlich
argumentieren?

Siehe meinen ersten Satz.

Einer habe also das Original gekauft, arbeitet mit der
Sicherungskopie des Originals (legal) und versenkt das original
im Meer.
Was argumentieren mit Erfolg die Juristen von Dreamweaver?

…und ich vergass, den Kaufbeleg für das Softwareprodukt zu erwähnen.
Kurz: wer das alles wegwirft und sich als Pirat zu erkennen geben will hat ganz einfach Pech gehabt. Und gehört zu Recht zur Kasse gebeten

Hier ein paar links zum Thema:
http://www.irights.info/index.php?id=60 (suche nach ‚piraterie‘)
http://www.tecchannel.de/index.cfm?pid=316 (suche nach ‚piraterie‘)
http://www.nickles.de/c/n/4351.htm

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus,
allgemein, kein Problem.
100 Leute werden „erwischt“. D.h. sie haben die Software mit der gleichen wie auch immer Kennnummer. Dannn ist mir, dir, dem Richter klar dass 99 eine Raubkopie haben, aber einer halt nicht.
Einen Zwang Kaufbelege oder Originale aufzuheben gibt es m.E. nicht.
Ergo, im Zweifel für den Angeklagten, also alle 100 Freispruch.
Oder gilt inzischen im Zweifel alle zu verurteilen?
Darüber sinniere ich.
Gruß
Reinhard

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