Kindesunterhalt bei Steuerklassenänderung

Hallo zusammen!!!

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man z.B. durch eine Hochzeit in eine günstigere steuerklasse kommt.

Wird dann der zuzahlende Kindesunterhalt an das „Ex“-Kind vom Neuen Netto berechnet???

Die neue Ehefrau hat ja durch die dadurch entstehende schlechtere Steuerklasse verlust, so das das Gesamtnetto ja nicht so stark steigt??
Danke für antworten im voraus und
gruss
jens

Man kommt nicht, sondern man wählt: 4/4 oder 3/5.

Ja!

Das „Ex“-Kind ist weiterhin das Kind, dem Unterhalt zusteht.

ist mir bewusst deshalb ja auch EX in klammern aber trotzdem danke *g*

Abgesehen von der Steuerklassenwahl gibt es kein Gesamtnetto.

Weiss ich auch, wieso wird alles korrigiert und nichts beantwortet!?

Der Unterhaltspflichtige hat ein Netto, das zählt, u.U. auch
für den Selbstbehalt.

Wollte nur wissen ob das alte oder neue, aktuelle netto zählt
DANKE
Gruss jens

Hallo zusammen!!!

Hallo!

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man z.B. durch eine Hochzeit
in eine günstigere steuerklasse kommt.

Wird dann der zuzahlende Kindesunterhalt an das „Ex“-Kind vom
Neuen Netto berechnet???

Kann sein, wenn die Mutter bzw. Rechtsanwalt/Jugendamt dies verlangt

Die neue Ehefrau hat ja durch die dadurch entstehende
schlechtere Steuerklasse verlust, so das das Gesamtnetto ja
nicht so stark steigt??

Warum MUSS die in eine schlechtere Steuerklasse??
Deine Befürchtung ist, dass der Kinesunterhalt ansteigt, da sich bei einem Einkommen zwischen 1.300 und 2.300 € der Kindesunterhalt um max. 25 € ändert, sollte dein Problem nicht so gross sein.
im übrigen ist der Link von drambeldier veraltet,
Aktuelle Tabelle ab dem 01.07.2005 findest du hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…
du ermittelst aus dieser Tabelle deinen Unterhaltspflicht und aus der folgenden Tabelle kannst du dir dann ansehen, wie Hoch der Kindergeldanteil ist, den du von deiner Unterhaltspflicht abziehen kannst:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…

Grüße
dragonkidd

Danke für antworten im voraus und
gruss
jens

Hi jens,

Weiss ich auch, wieso wird alles korrigiert und nichts beantwortet!?

wenn Du alles weißt, warum fragst Du dann? Das ist Vortäuschung falscher Tatsachen. Solltest Du doch etwas wissen wollen, dann empfiehlt sich vielleicht ein kleiner Plan:

  • Was weiß ich?
  • Was will ich wissen?
  • Wie sage ich das?

Wirres Fragen zwingt den Antworter zum Raten, das kann schon mal schiefgehen.

Gruß Ralf

Hallo Jens,
als Grundlage dient dein aktuelles Nettogehalt.
Also das neue.
Gruß, Thomas

Hallo Jens,
als Grundlage dient dein aktuelles Nettogehalt.
Also das neue.
Gruß, Thomas

Danke!!!
Kurze knackige antworten, mehr wollt ich nicht :wink:

gruss
jens

Hallo,

ich würde einmal die folgende Verfassungsbeschwerde durchlesen, was das Bundesverfassungsgericht davon hält, wenn der Exgatte nun mehr Unterhalt zahlen soll, nachdem er geheiratet hat und das Ehegattensplitting mit Steuerklasse 3 in Anspruch nimmt.

http://www.treffpunkteltern.de/print.php?sid=292

Grüße

EK