Bruch des Wasserrohres vom Nachbarn auf eig. Grund

Guten Tag

bitte nehmen wir folgendes an:

Das Haus des nachbars steht ein wenig abseits der Strasse die Zuleitungsrohre Wasser und Strom und die Ableitung Kanal geht über das eigene Grundstück des Nachbarn da dieser einen Teil der Einfahrt besitzt. Nun ist genau in diesem Grundstück ein Zuleitungswasserrohrbruch der Zuleitung des Nachbarn.

Das Wasser läuft einfach so in den eigenen Keller.

der Nachbar meint nun das dies ein Problem des Grund Eigentümers ist und seine Versicherung da nicht einspringen würde da der Schaden nicht auf seinem Grund und Boden auftrat.

Er half jedoch bei Ausheben und beim reparieren.

Was kann hier der Eigentümer des Grundes auf dem der Wasserbruch entstand tun.

Dieser Fall ist nicht real und rein hypothetisch.

Gruss

Daniel

Hallo !

Bis zur Meßuhr im keller ist das doch ein problem des Zulieferers.

Seine Versicherung wäre dafür zuständig!

mfgConrad

da wär ich nicht so sicher, denn
die Gemeinden in Bayern behaupten zum Beispiel das alles was nach der Bordsteinkante kommt sie nichts angeht

die Gemeinden in Bayern behaupten zum Beispiel das alles was
nach der Bordsteinkante kommt sie nichts angeht

Hallo,

das dürfte nicht nur in Bayern so sein. Üblicherweise sind nur die Hauptstränge bei Wasser und die Hauptabwasserleitung Sache der Kommune und alle Anschlüsse und Zuleitungen zu den Immobilien sind Eigentümersache.

Die Betroffenen müssen, ob sie sich schuldig oder verwantwortlich halten oder nicht, auf jeden Fall die eigenen Versicherungen informieren. Hier geht es nicht um die von Laien oft „abgelehnte Kostenübernahme“ sondern um versicherungstechnische Fragen, die die Versicherungen unter sich regeln.

Grüsse Günter

die Gemeinden in Bayern behaupten zum Beispiel das alles was
nach der Bordsteinkante kommt sie nichts angeht

Dann frag doch mal, wem die Meßuhr im Keller gehört. Frag mal, wem der Durchgang durch die hauswand gehört.
Im restlichen Deutschland ist das Eigentum des Lieferers.

mfgConrad

Hallo Daniel,

ohne jetzt mit dem einschlägigen Regelwerk hier „rumzuschlagen“…

Bis zum „Hausanschluß“,also da,wo der verplombte Zähler von den Versorgungsbetrieben hängt (egal,ob jetzt Wasser,Strom,Fernwärme oder Gas) liegt die Unterhaltungspflicht bei den Versorgern.
Dieses ist ja schließlich auch in ihrem „ureigensten“ Interesse,denn ansonsten könnte ein „Böhser“ Mitmensch ja einen „Wasserrohrbruch“ vor dem Zähler auf seinem Grundstück behaupten und in Wirklichkeit legt er sich da einen „Abzweig“ am Zähler vorbei…-)

mfg

Frank

Hallo

das kann man so aber nicht stehen lassen:

Neben Bundes- und Landesrecht der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes

gilt auch in Bayern
Für die Wasserversorgung

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

b) Für die Abwasserbeseitigung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)

Wofür bezahlt man Beiträge ?

Beiträge werden zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, die Herstellung und den Ausbau öffentlicher Einrichtungen von den Grundstückseigentümern erhoben, denen durch die Möglichkeit des Anschlusses an die Einrichtung nicht nur vorübergehende Vorteile geboten werden

So lautet der Gesetzestext im Kommunalabgabengesetz.

In einfachen Worten:

Die Gemeinde schafft öffentliche Einrichtungen für ihre Einwohner. Die Kosten für diese Einrichtung (z.B. Wasserleitungsnetz, Hochbehälter, Kanäle etc) reicht sie an die Anschlusspflichtigen weiter. Die Gebühren sind so kalkuliert, dass nur ein geringer Teil der Kosten für den Bau dieser Anlagen umgelegt wird.

Insofern wird der Teil der Kosten der Investitionen, die nicht über Gebühren bezahlt werden, von den Grundstückseigentümern eingefordert. Bezeichnung: Anschlussbeiträge (Hier Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge).

Wasserrohrbruch

Was tun ?

Um so mehr ist es wichtig, dass Grundwasser durch defekte Leitungen nicht verloren geht oder gar verschmutzt wird. Nebenbei bemerkt: Die gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offen stehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verloren gegangen ist. Aus diesen Gründen sollte der Wasserverbrauch regelmäßig kontrolliert werden.

Was tun, bei einem Wasserrohrbruch vor der Wasseruhr?
• Informieren Sie umgehend die Gemeinde und oder Wasserweke/Versorger . Die notwendigen Schritte zur Behebung des Wasserrohrbruches werden von der Gemeindeverwaltung veranlasst.
• Hierbei sollte keine Zeit verloren gehen, da neben dem Wasserverlust eine Verkeimung des Trinkwassers möglich ist.
Was tun, bei einem Wasserrohrbruch nach der Wasseruhr?
• Mit der Wasseruhr (Hauptabsperrvorrichtung) endet die Versorgungseinrichtung der Gemeinde. Bei einem Wasserrohrbruch nach der Wasseruhr ist vom Grundstückseigentümer oder einem Beauftragten die Behebung des Schadens durch ein zugelassenes Installationsunternehmen zu veranlassen.
Eingriffe in das Wassernetz vor dem Zähler sind daher auch grundsätzlich nicht erlaubt
und müssen gemeldet und Angezeigt werden.

Der Versorger hält hierfür eine Liste mit Unternehmer bereit die im Namen und im Auftrag des Versorgers Arbeiten am Wassernetz ausführen dürfen.

Und ganz klar bis zur Zählerplatte mit Wasserzähler verplombt ist alles Eigentum des
Versorgers.

Danach also ab Anschlußseite der Wasseruhr für die Hauseinspeisung ist Eigentum des Hauseigentümers,und ab hier liegt die Verantwortung bei diesem.

Gruß

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