Hallo,
diese Frage drängt sich mir aus einem thread im Arbeitsrecht auf.
Es geht um die Umwandlung einer personen - verhaltensbedingten Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung.
Antwort eines Teilnehmers:
„…Die Umwandlung im Vergleich vor dem Arbeitsgericht hat den
Zweck, dem gekündigten AN eine Sperrzeit zu ersparen. Dies ist
aber riskant, da das Arbeitsamt beim AG nachfragen kann, ob es
tätsächlich betriebsbedingt war.“
Nun meine Frage:
ist das nicht irgendwie strafrechtlich relevant?
Hier wird doch dann - um eine öffentliche Leistung zu empfangen - ein Sachverhalt vorgespiegelt, der so gar nicht vorhanden ist.
Und wie kann ein Gericht da mitspielen?
Gruß
Peter