Hallo
Nehmen wir mal eine Firma hat eine FiBu, und verwaltet damit zwei Stammdaten, also 2 Firmen. Nach einer Computerumrüstung im April wurde eine Backup funktion aus dem Programm eingerichtet, welche beide Firmen daten sichern sollte.
Jetzt hat der Computerspezialist der FiBu Firma es aber so eingerichtet das Backup A gemacht wird, aber Backup B das erste Backup, also A, überschreibt, was natürlich nicht passieren sollte!
Heißt man sichert nur Daten der Firma B.
Jetzt gibt es dort noch eine funktion ,
(Diese Abfrage hat keine weiteren Sicherheitsabfragen wie, zB „Sind Sie sicher?“)
was bei so einer Aktion ja eigentlich zu erwarten wäre.
Dieses wurde jetzt ausversehen gemacht und somit sind alle Daten der Firma A weg, weil ja kein Backup A mehr vorliegt.
Es ist zwar schon klar das das ein Anwenderfehler war, doch das keine Sicherheitsabfrage da ist und das Backupprogramm fehlerhaft eingerichtet wurde, ist doch Schuld der Softwarefirma.
Kann man da irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen die Software Firma gelten machend?
Schließlich sind alle Daten weg, man kann also keine Buchungen mehr machen, bis alles wieder läuft und alle Daten neu eingetragen wurden kostet Zeit und Geld…
Danke für Eure Antworten.
gruss
Oliver