Welche Möglichkeiten gibt es, die Sperrfrist bei einem alkoholbedingten Führerscheinentzug zu verkürzen?
Es handelt sich um ein Erstdelikt mit 1,6 Promille Blutalkoholwert (9 Monate Sperre).
Welche Möglichkeiten gibt es, die Sperrfrist bei einem alkoholbedingten Führerscheinentzug zu verkürzen?
Es handelt sich um ein Erstdelikt mit 1,6 Promille Blutalkoholwert (9 Monate Sperre).
Welche Möglichkeiten gibt es, die Sperrfrist bei einem
alkoholbedingten Führerscheinentzug zu verkürzen?Es handelt sich um ein Erstdelikt mit 1,6 Promille
Blutalkoholwert (9 Monate Sperre).
Da mußt du wohl einen Härtefall vorweisen müssen. Vorstellbar wäre, dass dein Arbeitgeber dir bescheinigt, dass er dich ohne Führerschein nicht einsetzen kann, und evtl. kündigen muß.
Hallo Kevin, vielen Dank für die schnelle Reaktion. An welche Stelle muß man sich dann mit dieser Bescheinigung wenden, Führerscheinstelle?
Gruß
Thedd
Da mußt du wohl einen Härtefall vorweisen müssen. Vorstellbar
wäre, dass dein Arbeitgeber dir bescheinigt, dass er dich ohne
Führerschein nicht einsetzen kann, und evtl. kündigen muß.
Denkbar sind folgende Möglichkeiten:
Das Gericht kann die Sperrfrist vorzeitig aufheben, wenn sie - in Ihrem Fall - bereits drei Monate lang bestanden hat und neue Tatsachen eingetreten sind, die die Annahme rechtfertigen, daß Sie fortan nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Dabei kommt es insbesondere auf Ihr Verhalten seit der Verurteilung an, und zwar namentlich darauf, ob Sie inzwischen eine risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr entwickelt haben. Dazu wird u.U. genügen, wenn Sie freiwillig an einer Nachschulung teilnehmen. Wirtschaftliche Gründe dagegen genügen nicht.
Sie können das Urteil, das die Sperrfrist ausspricht, mit Rechtsmitteln angreifen, wenn es fehlerhaft ist, etwa die Sperrfrist zu Unrecht oder in übermäßiger Länge angeordnet hat.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann
Nun, da muß ich ehrlich gesagt passen. Ist auf deinem Bußgeldbescheid o.ä. nicht eine Adresse angegeben. Frag´da mal nach. Führerscheinstelle wäre auch ´ne Option.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Eigentlich solltest du dich schämen, zufällig in sowas reingeraten könnte sein, wer z.B. zu schnell fährt und in eine Tempokontrolle gerät. Schließlich wäre möglich, das Schild aus Unachtsamkeit übersehen zu haben, also Fahrlässigkeit. Wer sich hingegen mit 1,6 Promille an das Steuer setzt, tut das wissentlich, vorsetzlich und muss mit Konsequenzen dieser Art rechnen. Trag deine Strafe mit Fassung und sei froh, dass du nicht unschuldige ins Unglück gerissen hast, weil z.B. du einen Unfall verursachtest. ( Oder derjenige, in dessem Interesse du hier anfragtest ).
Um 1,6 Promille zu erreichen, muss man etwa ( bei einem Alter von 30 Jahren, 175 cm und 75 kg ) z.B. binnen 4 Stunden 6 Flaschen Bier getrunken haben. Mir kann keiner erzählen, da noch zu glauben, unter 0,8 / 0,5 / 0,3 Promille zu sein. Es sei denn, es handelt sich um einen Alkoholiker, der seinen Spiegel braucht.
Nix für ungut.
RF.
Hallo erstmal,
ich würde mir erstmal Gedanken über die anstehende MPU machen,
die ist nämlich bei 1,6 angesagt.
Geh zum Tüv imformier Dich über Schulungen,belege die Kurse(sind übrigens nicht ganz billig)und nur dann hast Du überhaupt eine Chance die MPU zu bestehen,die vorraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist.
Ich will Dir zwar keine Angst machen, aber ich glaube nicht dass Du den Lappen vor Ablauf der Sperre wiederhast.
Ach ja und hör sofort auf mit dem Saufen.(Leberwerte)
MfG
Roger
Welche Möglichkeiten gibt es, die Sperrfrist bei einem
alkoholbedingten Führerscheinentzug zu verkürzen?Es handelt sich um ein Erstdelikt mit 1,6 Promille
Blutalkoholwert (9 Monate Sperre).
Hallo erstmal,
ich würde mir erstmal Gedanken über die anstehende MPU machen,
die ist nämlich bei 1,6 angesagt.
Geh zum Tüv imformier Dich über Schulungen,belege die
Kurse(sind übrigens nicht ganz billig)und nur dann hast Du
überhaupt eine Chance die MPU zu bestehen,die vorraussetzung
für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist.
Ich will Dir zwar keine Angst machen, aber ich glaube nicht
dass Du den Lappen vor Ablauf der Sperre wiederhast.
Ach ja und hör sofort auf mit dem Saufen.(Leberwerte)
MfG
Roger
Hallo Roger,
vielen Dank für die Antwort. Gottseidank bin ich nicht selbst betroffen (ich trinke überhaupt keinen Alkohol), sondern mein Mann, und der hat dieses Ereignis sehr ernst und zum Anlaß genommen und inzwischen eine Therapie gemacht. Jetzt kommt die Bewährung im Alltag.