Hallo Leute,
angenommen jemand bekommt vom AG ein Weiterbildungsstudium bezahlt. Das geht 2 Jahre lang. Hierzu gibt es einen Fortbildungsvertrag wonach der AG die Kosten für Freistellung und Kursgebühren zahlt, der AN verpflichtet sich im Gegenzug insg. 4 Jahre in der Firma zu bleiben. Falls er früher geht muß er die Kosten anteilig zurückbezahlen, der Betrag reduziert sich nach Ende der Weiterbildung halbjährlich um jeweils 1/4.
Nehmen wir weiterhin an, der AG setzt den AN nicht nach den im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten ein. Er hat auch nicht, wie vereinbart, Führungsverantwortung.
Wenn der AN aus diesem Grund kündigt, muß er dann trotzdem zurückzahlen?
Danke
Gruss
Steffen