Hallo,
kommt drauf an, was Du alles in den Begriff der Erbschaftsabwicklung einbeziehst. Bis die letzten Briefe gewechselt sind, vergeht gerne mal ein Jahr, weil immer noch mal wieder ein Vertrag auftaucht, der noch zu kündigen ist, nochmal Dinge auf die Erben umzustellen sind, an die bislang niemand gedacht hat, …
Die reine Immobilienumschreibung hängt hauptsächlich vom Nachlassgericht und Grundbuchamt ab. D.h. wenn die Erben sofort zum Notar gehen und einen gemeinsamen Erbschein beantragen, haben sie zunächst mal in der Sache alles gemacht, was sie tun konnten, und das geht natürlich mehr oder weniger von heute auf morgen. Bis der Erbschein dann tatsächlich da ist, vergeht aber je nach Gericht gerne mal bis zu einem Jahr (das ist kein schlechter Scherz, sondern mir schon mehrfach bei der Erbabwicklung für Mandanten passiert). Reelle Zeiten liegen bei sechs Wochen bis drei Monaten. In der Zeit kann man dann schon mal den Wertfeststellungsbogen ausfüllen und dem Gericht übergeben, weil der Erbschein nur gegen Zahlung der hiernach berechneten Gebühren ausgehändigt wird (sprich wenn man den Fragebogen zunächst liegen lässt, verzögert dies die Sache zusätzlich).
Die Umschreibung selbst auf Grund des Erbscheins sollte dann innerhalb einiger Wochen beim GB-Amt möglich sein.
Einige besonders spaßige Bankmitarbeiter stellen sich übrigens auf den Standpunkt, dass man ohne Erbschein nicht an die Konten kommen würde und vertreten dies im Brustton der Überzeugung. Das ist natürlich Quatsch. Man muss nur eine Haftungsfreistellung unterzeichnen und schon läuft die Sache.
Ansonsten kann man durchaus auch schon über das Grundstück verfügen, muss dann aber bei ggf. hierüber zu schließenden Verträgen entsprechende Regelungen einbauen, dass den Parteien der Mangel des fehlenden Erbscheins bewusst ist, und Rückabwicklungsklauseln für den Fall einbauen, dass der Erbschein nicht wie beantragt erteilt werden sollte.
Außerdem ist immer ein ganzer Berg von Schreibkram mit allen möglichen Vertragspartnern des Verstorbenen abzuarbeiten, weshalb ich die Leute gut verstehe, die sich dies nicht antun wollen und es lieber einem Profi überlassen. Da kommt gerne mal auch in gar nicht so komplexen Fällen so über ein Jahr ein ganzer Klappkorb zusammen. Wie gut, wenn man dann auf Standardtexte und entsprechende Bausteine zurückgreifen kann, die man natürlich als Angehöriger nicht hat.
Gruß vom Wiz
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