Hallo, hier ist eine verzwickte Situation: Frau A und Herr B wohnten offiziell bis Februar 2002 im gleichen Haus, sind verheiratet. Im Dezember 2001 nimmt Frau A. noch ein vom Ehemann bestelltes Paket an, unterschreibt den Empfang. Inhalt: eine vom Ehemann bestellte Lieferung an „Wachstumshormonen“ (Kostenpunkt: 325 Euro).Am 21.1.2002 zieht Frau A zu ihrer Mutter, am 1.3. endgültig aus. Am 3.8.05 kommt ein Schreiben vom Gericht zwecks Zeugenaussage; ´Herr B gibt an, seine mittlerweile geschieden Frau (A) hätte dieses Paket bestellt und müßte nun die 325 Euro zahlen. In der Zeugenaussage soll Frau A Stellung nehmen. Frau A hat dies nicht bestellt, weiß wohl, dass Herr B ab Anfang 2002 immer wieder solche Bestellungen von Ergänzungsnahrung getätigt hat, kann aber jetzt nach 3 Jahren nix beweisen. Bitte bitte schnell Rat geben! Danke Euch!!!
Frage: Muß Frau A zahlen? Wie soll sie sich verhalten`?
NAbend
Ich bin zwar kein Experte, aber vielleicht kann ich dir trotzdem weiterhelfen.
Frau A soll erstmal zur Vernehmung gehen und sagen,dass es nicht so ist,sondern der Mann bestellt hat.Dann steht erstmal AUssage gegen Aussage.Die Unterschrift hat damit,meiner MEinung nach, nichts zu tun.
Wer hat die Klage eingereicht?Der Vertreiber des Produkts?DAvon geh ich mal aus.Bei dem würde ich mich doch nochmal erkundigen ob er nicht noch unterlagen von damals hat wo vielleicht der Vorname von B draufsteht.DAnn sollte es ja klar sein.
Wünsche viel Glück
Geruhsame Nacht
Frage: Muß Frau A zahlen? Wie soll sie sich verhalten`?
Ich stell mir das nicht so kompliziert vor:
der Versender der Hormone ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen, dazu zählen auch Rechnungen, 10 Jahre aufzubewahren. Also einfach beim Versender eine Zweitschrift der Rechnung anfordern. Evtl. liegt sogar noch eine schriftliche Bestellung vor?
Wie dem auch sei: wessen Name auf der Rechnung steht, der muss zahlen.
Und ja, das bedeutet auch, wenn der Mann auf den Namen der Frau bestellt hat, muss die Frau zahlen, wenn sie nicht beweisen kann, daß es der Mann war.
Einem Bekannten von mir ist sowas mal passiert. Dessen Vater hatte unnützen Krempel im Wert von 10.000 Mark für die Firma des Sohnes bestellt – ohne Vollmacht. Der Sohn musste löhnen. Der Richter hat noch gesagt, „Tja Herr H., Recht haben und Recht kriegen sind leider zwei Paar Stiefel.“
Also wie gesagt, im Falle der 325 Euro die Rechnung besorgen.
Hallo!
Wie dem auch sei: wessen Name auf der Rechnung steht, der muss
zahlen.
Das glauben viele, ist aber nicht so.
Gruß
Tom
Aus der Praxis eines Gerichtsvollzieher-Büros folgendes: Wenn die Rechnung auf Deinen Namen lautet und Du auch noch den Empfang unterschrieben hast, könntest Du eher möglicherweise Karten haben. Aber du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit Begründung. Und laß es nicht erst zu einem rechtskräftigen Titel kommen (viele reagieren dann irgendwann nicht mehr, so dass der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird). Wenn Du aber immer Widerspruch einlegst, kommt es zu einer Entscheidung vor Gericht. Dort kommt es darauf an, entsprechend zu argumentieren und ggf. Beweise auch aus der Vergangenheit darzulegen. Sollte dann aber der Richter dem Gläubiger Recht geben, mußt Du auch die Gerichtskosten usw. zahlen. Sollte der Richter Dir Recht geben, dann hat sich die Mühe gelohnt. Ich wünsch Dir viel Glück, Marion! MfG, Eva
Was der Kollege sagen will, steht in § 1357 BGB.
Was der Kollege sagen will, steht in § 1357 BGB.
Deckung des Lebensbedarfs?
Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber Wachstumshormone würde ich jetzt spontan nicht als „Lebensbedarf“ einsortieren.
NAbend
Ich bin zwar kein Experte, aber vielleicht kann ich dir
trotzdem weiterhelfen.
Frau A soll erstmal zur Vernehmung gehen und sagen,dass es
nicht so ist,sondern der Mann bestellt hat.Dann steht erstmal
AUssage gegen Aussage.Die Unterschrift hat damit,meiner
MEinung nach, nichts zu tun.
Wer hat die Klage eingereicht?Der Vertreiber des
Produkts?DAvon geh ich mal aus.Bei dem würde ich mich doch
nochmal erkundigen ob er nicht noch unterlagen von damals hat
wo vielleicht der Vorname von B draufsteht.DAnn sollte es ja
klar sein.
Hallo! Also Frau A hat einen Schrieb bekommen, worauf sie eine schriftliche Zeugenaussage machen soll, SIE ist also als Zeugin angeschrieben worden.Sie soll antworten ob sie das bestellt hat und wenn nein, dann wer in Frage kommen könnte. Sie weiß, daß ihr Mann früher oft solch teures Zeug bestellt hat und SIE hat natürlich während ER in der ARbeit war, diese Päckchen angenommen. ABER: bestellt hat definitiv er. Aber wenn er per Internet bestellt hat, hat sie zwecks Beweismittel Unterschrift Pech gehabt oder?