guten tag forum!
wenn ein kind aus einer nicht-ehelichen beziehung geboren wird und das Paar hat gemeinsam entschieden, dass das Kind den Nachnamen vom Vater erhalten soll + gemeinsames Sorgerecht, reicht es wenn nach der Geburt dies auf dem Standesamt angegeben wird? Oder MÜSSEN schon vor der Geburt Angaben gemacht werden (Vaterschaftsanerkennung?)?
lg nina