Namensrecht (Nachname-Vergabe nach Geburt)

guten tag forum!

wenn ein kind aus einer nicht-ehelichen beziehung geboren wird und das Paar hat gemeinsam entschieden, dass das Kind den Nachnamen vom Vater erhalten soll + gemeinsames Sorgerecht, reicht es wenn nach der Geburt dies auf dem Standesamt angegeben wird? Oder MÜSSEN schon vor der Geburt Angaben gemacht werden (Vaterschaftsanerkennung?)?

lg nina

Hallo,

leider kann ich dir keine Antwort auf deine Frage geben, allerdings wäre es eine gute Idee, wenn man sich dazu beim Standesamt erkundigt. Zu den normalen Öffnungszeiten kann man dort auch einfach anrufen und bekommt hoffentlich die richtige Antwort.

Gerhard