Erbe wird ausgeschlagen - wer kümmert sich?

Hallo,- angenommen, Kinder schlagen das Erbe der Mutter aus: Mir ist bekannt, wie man das tut. Frage aber ist: Welche Abwicklungen dürfen die Kinder vornehmen? Wenn sie z.B. ein Bestattungsunternehmen beauftragen, und sagen, dass sie nicht Erben sind, nimmt dieser vielleicht gar keine Bestattung vor…? Andernfalls werden sie dann aber nicht doch in Regress genommen? Dürfen die Kinder noch Abrechnungen z.B. mit der Krankenkasse vornehmen? Auf man müßte man aufpassen, um möglichst viel abschliessend zu regeln, ohne aber in die Pflicht genommen zu werden? Danke für möglichst viele Hinweise! Eva

Hallo,- angenommen, Kinder schlagen das Erbe der Mutter aus
Hinweise! Eva

Hallo Eva,
wahrscheinlich wird vom Gericht ein Verwalter den Kindern zugewiesen, der dann alles abschließend regeln kann.
Ohne Gewähr
FJ Benedikt

Hallo,

Mir ist bekannt, wie man das tut. Frage aber ist: Welche
Abwicklungen dürfen die Kinder vornehmen?

eigentlich alle, denn es bleiben ja trotzdem die Kinder, daran ändert sich nichts.

Wenn sie z.B. ein
Bestattungsunternehmen beauftragen, und sagen, dass sie nicht
Erben sind, nimmt dieser vielleicht gar keine Bestattung
vor…?

erstens fragt ein Bestattungsunternehmen normalerweise nicht danach, und zweitens wird die Rechnung nicht auf den Verstorbenen ausgestellt, sondern auf den Auftraggeber. Zahlen muss die Beerdigung dann dieser, auch wenn er das Erbe ausgeschlagen hat.

Andernfalls werden sie dann aber nicht doch in Regress
genommen?

Wie gesagt, der Auftraggeber zahlt die Kosten.

Dürfen die Kinder noch Abrechnungen z.B. mit der
Krankenkasse vornehmen?

Was sollen das denn für Abrechnungen sein? Um das Sterbegeld z.B. kümmert sich auch das Bestattungsunternehmen.

Auf man müßte man aufpassen, um
möglichst viel abschliessend zu regeln, ohne aber in die
Pflicht genommen zu werden?

Man wird für alles in die Pflicht genommen, für was man Aufträge erteilt hat wie Beerdigungskosten, Sargauswahl, Beerdigungskaffee etc.

Wenn man keine Kontovollmacht hat, wird man über Girokonten und Sparbücher nicht verfügen können, wenn kein Erbschein vorgelegt wird.

LG
Rocco

Hallo,

wer ein Erbe ausschlägt muss dies beim Nachlassgericht tun. Dieses hat auch die Beerdigungsmodalitäten zu regeln. Allerdings gibt es Urteile, die den Kindern die Kosten der Beisetzung, auch wenn diese staatlich veranlasst worden ist, erlaubt in Rechnung zu stellen.

Gruss Günter

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Hallo, ich danke Euch herzlich für Eure Hinweise! Eva

Hallo Günter,

wer ein Erbe ausschlägt muss dies beim Nachlassgericht tun.

1994 ist meine Mutter verstorben. Die Erbausschlagungsmodalitäten wurden bei einem Notar meiner Wahl erledigt.

Dieses hat auch die Beerdigungsmodalitäten zu regeln.

Dies habe ich selber erledigt. Die Kosten wurden mir in Rechnung gestellt, da ich Auftraggeber war.

Die von dir erwähnte Variante ist vielleicht nur eine andere Möglichkeit, aber offensichtlich kein Muss.

LG
Rocco

Hallo, in entsprechender Fachliteratur hatte ich folgenden Passus gefunden: „Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie gehen zum zuständigen Nachlassgericht und erklären die Ausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder Sie geben die Erklärung vor einem Notar ab.“ Die Gebühren dafür seien relativ gering, wie man mir sagte, und bei beiden gleich hoch, nur dass bei den Notargebühren noch Mehrwertsteuer anfalle. Jedenfalls, danke, Jungs. -
Und Rocco, wurde bei Dir seinerzeit auch ein Verwalter eingesetzt, der sich um alles gekümmert hat (Abwicklung mit Kassen, Pflegestellen, BAnken, Vermieter, etc.), so wie Benedikt schreibt?
Gruss, Eva

Und Rocco, wurde bei Dir seinerzeit auch ein Verwalter
eingesetzt, der sich um alles gekümmert hat (Abwicklung mit
Kassen, Pflegestellen, BAnken, Vermieter, etc.), so wie
Benedikt schreibt?

mit Kassen und Pflegestellen hatte ich nichts am Hut weil es einfach nichts zu klären gab. Alles andere, Banken, Vermieter usw. wurde damals von mir erledigt. Also kein Verwalter.
Eigentlich habe ich mich um alles notwendige gekümmert, was auch ging obwohl das Erbe ausgeschlagen wurde. Es gab keine Probleme.

LG
Rocco