Hallo,
angenommen, eine meiner Betreuten stirbt, es ist nur eine Erbin vorhanden, alles ok.
Die Abrechnung für die Betreuungsstelle des Amtsgerichtes wird zusammen mit den Sparbüchern eingereicht, die Betreuungsstelle gibt diese an das Nachlaßgericht weiter.
Weiter angenommen, die Erbin (Testament wurde bereits eröffnet) möchte die Sparbücher haben und bekommt die Mitteilung, sie erhält die Sparbücher nicht, sondern der ehemalige Betreuer bekommt sie, um sie der Erbin auszuhändigen.
Spinne ich ? Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung mit der Tode erlöscht. Wie soll sich ein Betreuer da verhalten ?
Gruss
Andreas