Rechnung vom Arzt

Hallo,

nehmen wir an man ist privatversichert und wird wegen einer Wurzelentzündung kiefernchirogisch operiert. Nun erhält man die Rechnung und stellt verwundert fest, das dort Leistungen abgerechnet wurden, welche nicht erbracht wurden (2 Wurzelkanelaufbereitungen und temporäre Füllungen statt tatsächlich einer).

Dem Versicherten könnte diese Tatsache grundsätzlich egal sein, da er eh über der Selbstbeteiligung kommt und der Rest somit von der Versicherung getragen werden würde. Aber trägt dies zur Senkung der Beiträge bei ??? Denke nicht.

Muss der Patient nun die Rechnung selber beim Arzt reklamieren oder macht die dann die Versicherung für einen ?

Nachtrag: Es wurde bei zwei Zähnen die Wurzel gekappt, aber nur einer Wurzelbehandet und temporär verschlossen.

Wurzelbehandlung

nehmen wir an man ist privatversichert und wird wegen einer
Wurzelentzündung kiefernchirogisch operiert. Nun erhält man
die Rechnung und stellt verwundert fest, das dort Leistungen
abgerechnet wurden, welche nicht erbracht wurden (2
Wurzelkanelaufbereitungen und temporäre Füllungen statt
tatsächlich einer).

Hallo Olli,

je nachdem, um welchen Zahn es ging, hat der mehr als nur einen Wurzelkanal. Backenzähne z.B. können bis zu drei Wurzeln und somit auch drei Wurzelkanäle haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahnwurzel

Da Du sicher mehrmals zur Wurzelbehandlung dort warst, war jedesmal eine temporäre Füllung erforderlich.

Gruß Gudrun *dieaucheinenwurzelbehandeltenZahnhat*

Hallo und Vorsicht!

nehmen wir an man ist privatversichert und wird wegen einer
Wurzelentzündung kiefernchirogisch operiert. Nun erhält man
die Rechnung und stellt verwundert fest, das dort Leistungen
abgerechnet wurden, welche nicht erbracht wurden (2
Wurzelkanelaufbereitungen und temporäre Füllungen statt
tatsächlich einer).

Ich glaube nicht, dass diese Anschuldigung stimmt.

Ich gehe doch bestimmt zurecht davon aus dass es sich um einen Backenzahn handelt? Solltest du nicht zur wirklich extrem seltenen Gruppe der Personen wie meine Freundin gehören, deren Backenzähne tatsächlich nur eine Wurzel haben, so dürften die von dir als nicht erbrachten Leistungen wirklich erbracht worden sein.

Bei meinem einen Zahn waren es sogar 3 Wurzelkanäle (und überdruchnittlich lange noch dazu)

Natürlich ist es schade, dass dein Zahnarzt dir nicht sagt, was er gerade tut, ansonsten wäre die Frage wohl nicht aufgekommen.

Aber bei Unklarheiten zu Rechnungen sollte man allerding nicht unbedingt sofort bei w-w-w sondern zunächst beim Rechnungsaussteller nachfragen um die „Verwunderung“ zu beseitigen.
Hier gleich einen Abrechnungsbetrug zu unterstellen finde ich gewagt und damit sollte man daher sehr vorsichtig sein.

Aber es ist ja nur ein angenommener Fall…

Gruß Ivo