Nachtrag & Nachfrage (an alle!)
Hallo Ivo, Hallo Goosi,
ich glaube auch nicht, dass sich die Paragraphen speziell für Wahlen auf solch einen Fall angewendet werden könnten.
Nehmen wir einmal an, es gibt aber gewisse Auflagen für diese Wahl, z.B. ein Wählerverzeichnis, unabhängige Stimmenauszähler und ein Auszählungsprotokoll. Nehmen wir weiter an, dass es jemandem auf „investigativem Wege“ gelungen ist, an Kopieen der Stimmzettel, der Wahlprotokolle vor und nach der Fälschung etc. gekommen ist und den Betrug somit nachweisen kann. Nehmen wir weiter an, dass die Ursprungsannahme dadurch ergänzt würde, dass es tatsächlich gelungen ist, so eine Person um seinen Wahlerfolg zu betrügen und es bei einer anderen lediglich versucht worden ist.
So etwas kann doch theoretisch nicht ohne Folgen bleiben, da die Beteiligten an der Fälschung nicht nur konspririert, sondern gegen den demokratischen Grundgedanken insgesamt verstoßen haben.
Nehmen wir einmal an, ich wäre derjenige, welcher die ganze Sache aufgeklärt hat. Nehmen wir weiter an, ich würde so etwas nicht gerne auf sich beruhen lassen, da ich es aus oben angeführten Gründen für eine Schweinerei halten würde. Nehmen wir an, ich plane alle Beteiligten in einem gemeinsamen Gespräch mit den Fakten zu konfrontieren und um Klärung zu ersuchen. In einem solchen Fall würde ich dem Kind gerne einen Namen geben.
Darüber hinaus wäre es auch nett (in einem solchen Fall) eine ungefähre Vorstellung davon zu haben, was die Betreffenden zu erwarten hätten (Strafrechtlich kommt überhaupt etwas in Betracht?) und in der Folge eventuell von der Universitätsverwaltung (würde so etwas zur Exmatrikulation führen?).
Im vorliegendem Fall soll es nämlich so sein, dass die an der Fälschung Beteiligten überhaupt kein Unrechtsbewusstsein bzw. Gewissen in Bezug auf ihr Handeln hätten, sondern dass sie vielmehr der Überzeugung sind, mit den richtigen Mitteln das richtige getan zu haben.
Persönlich würde ich es als genügend empfinden, wenn die Beteiligten einen Verzicht auf ihr universitätspolitisches Amt erklären und erklären, für weitere 3 Jahre kein solches Amt zu belegen, aber dazu bräuchte es dann (also wenn dem so wäre) überzeugende Argumente (was passiert wenn nicht).
Ich bräuchte hier dringend eine Auskunft!
Lieben Gruß & Danke
Patrick