Hallo.
1: Frage:Frau X und Herr Y sind verheiratet und kaufen sich in 2001 (Anfang) ein Haus.
Herr Y geht fremd, zieht in 2004 (mitte) aus. Abtrag zahlt Frau X alleine weiter, Herr Y zahlt bis heute nichts.
Jetzt kommt Herr Y und möchte sich plötzlich am Abtrag wieder beteiligen, um die Ansprüche an das Haus nicht zu verlieren (und um Ihr das Leben schwer zu machen).
Frage:Hat er durch den Auszug + die Nichtzahlung seinerseits nicht schon gegenüber dem Haus einen gewissen Anspruch verloren? (Er kann ja auch nicht einfach bei der Bank den Abtrag sausen lassen und dann nach gutdünken wieder die Zahlung aufnehmen)
Wie könnte das ein Richter im Scheidungsverfahren sehen.
Frage. Kurze Zeit nach der offiziellen Trennung erziehlt Frau X einen Lottogewinn. Hat Herr Y darauf einen Rechtsanspruch, oder ist dieser mit der offiziellen Trennung hinfällig oder endet dies erst mit der rechtskräftigen Scheidung.
hier muss man deutlich zwischen ggf. bestehenden schuldrechtlichen Ausgleichsansprüchen und dem dinglich im Grundbuch eingetragenen Eigentumsrecht unterscheiden. Für das Eigentum ist zunächst mal das Grundbuch entscheidend. Stehen beide dort (wie üblich) zur ideellen Hälfte drin, dann „gehört“ das Haus beiden zur Hälfte (nicht nach Zimmmern oder Fläche sondern als solches). D.h. auch wenn er jahrelang sich nicht an der Rückführung der Kredite beteiligt hat, bleibt er Eigentümer zu 1/2.
Unabhängig davon könnte man allerdings an schuldrechtliche Ausgleichsansprüche dafür denken, dass sie für ihn ggf. jahrelang die Tilgung mit übernommen hat, und sich jetzt dafür von ihm das Geld zurückholt. Dabei könnte man dann natürlich auch an eine gütliche Regelung denken, wonach er ihr seine Hälfte am Haus gegen Erlass dieser Ansprüche und Freistellung von weiteren Zahlungsverpflichtungen ggf. gegen Wertersatz für früher von ihm geleistete Tilgungen überträgt.
Gruß vom Wiz
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Leider stehen beide im Grundbuch, was ja die Sorge bereitet.
Ratsam wäre vielleicht den zwischenzeitlichen Vorschlag anzunehmen auf den noch 8 Jahre andauernden Ehegattenunterhalt zu verzichten und gegen den schon gezahlten Abtrag der Immobilie aufzurechnen
Fakt: Bei dieser variante würde Herr Y auf das Haus verzichten, wenn Frau X auf den Unterhalt verzichtet. Aber ist das so einfach?
Kann mir auch jemand auf meine Frage antworten wann die
Gütergemeinschaft (?) endet?
meinst du Gütergemeinschaft ??? oder Zugewinngemeinschaft ???
das sind zwei paar Stiefel :-\
bei Gütergemeinschaft gehört einfach (!) ausgedrückt alles deinem Mann zur Hälfte was du aktuell noch erwirtschaftest , an geldmitteln oder sonstigem noch bekommst - was er erwirtschaftet / erbt / gewinnt gehört dir genauso zur Hälfte
Bei Zugewinngemeinschaft gehört alles was ihr beide während er Ehe erwirtschaftet je hälftig ihm und dir … und zwar bis genau zu dem Stichtag bis ihr notariell Gütertrennung vereinbart oder (da bin ich mir über den Termin nicht sicher *sorry* ) rechtskräftig geschieden (?) seid
Bezogen auf die Frage des Gewinnes.
wenn ihr also noch Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft vereinbart habt und du nächsten Samstag 1 Mio oder mehr im Lotto erwartest … nichts wie ab zum Notar mit dir und deinem Mann