Hallo-
ich weiß hier sollte man eigentlich keine Hausaufgabenfragen stellen- aber ich bin langsam am verzweifeln. ich muss für ein total anderes fach als jura eine kleine hausaufgabe machen ( was ich nicht ganz verstehe) und ich bekomme einfach den anfang nicht hin. wenn ich da wenigstens schon mal da drüber weg bin kommt das andere von selbst- vielleicht kann mir jemand helfen?
Hier ist der Anfang- ich habe ihn gekürzt und umgeändert.
Sonja sammelt bestimmte produkte. Ute verkauft bestimmte Produkte.
Sonja bekommt von Ute einen prospekt über ein produkt zugeschickt. Im anschreiben erinnert Ute an das vor einem Jahr gemachte geschäft- und dass Ute deshalb davon ausgehe, dass sich Sonja für die Produkte der Ute interessiert. Wenn sich Sonja nicht innerhalb 4 wochen meldet, gehe Ute davon aus, dass Sonja das produkt kaufen will.
Nach sechs Wochen kommt das Produkt bei Sonja an- natürlich mit Rechnung. Sonja schickt das Produkt zurück –sie will es nicht… Ute ist sauer, und meint Sonja hätte in der 4 Wochenfrist ablehnen müssen. Dem war nicht so, deshalb soll Sonja zahlen.
---- So- ich hatte eigentlich gedacht, dass es sich hier um invitatio ad offerendum handelt. ich bin wirklich total durcheinander- wie fange ich denn hier an- was ist mit §151 BGB oder setze ich hier an mit §362 Abs.1 HGB- ist hier schon eine richtige GEschäftsverbindung vorhanden- und muss sonja eigentlich unverzüglich zurückschreiben?
Ich weiß hier wirklich nicht wie ich da ansetzen soll nach dem ich geschrieben habe, dass zwei willenserklärungen- also angebot und annahme- vorhanden sein müssen und dann mit der untersuchung des angebots loslege.
könnt Ihr mir bitte ein klitzekleines bisschen helfen- ich stehe total auf dem schlauch. wie baue ich das nacheinander auf?
viele verzweifelte grüße,
LvNa