Bsp:Ute vs. Sonja-wie stelle ich das an?

Hallo-
ich weiß hier sollte man eigentlich keine Hausaufgabenfragen stellen- aber ich bin langsam am verzweifeln. ich muss für ein total anderes fach als jura eine kleine hausaufgabe machen ( was ich nicht ganz verstehe) und ich bekomme einfach den anfang nicht hin. wenn ich da wenigstens schon mal da drüber weg bin kommt das andere von selbst- vielleicht kann mir jemand helfen?
Hier ist der Anfang- ich habe ihn gekürzt und umgeändert.

Sonja sammelt bestimmte produkte. Ute verkauft bestimmte Produkte.
Sonja bekommt von Ute einen prospekt über ein produkt zugeschickt. Im anschreiben erinnert Ute an das vor einem Jahr gemachte geschäft- und dass Ute deshalb davon ausgehe, dass sich Sonja für die Produkte der Ute interessiert. Wenn sich Sonja nicht innerhalb 4 wochen meldet, gehe Ute davon aus, dass Sonja das produkt kaufen will.

Nach sechs Wochen kommt das Produkt bei Sonja an- natürlich mit Rechnung. Sonja schickt das Produkt zurück –sie will es nicht… Ute ist sauer, und meint Sonja hätte in der 4 Wochenfrist ablehnen müssen. Dem war nicht so, deshalb soll Sonja zahlen.

---- So- ich hatte eigentlich gedacht, dass es sich hier um invitatio ad offerendum handelt. ich bin wirklich total durcheinander- wie fange ich denn hier an- was ist mit §151 BGB oder setze ich hier an mit §362 Abs.1 HGB- ist hier schon eine richtige GEschäftsverbindung vorhanden- und muss sonja eigentlich unverzüglich zurückschreiben?

Ich weiß hier wirklich nicht wie ich da ansetzen soll nach dem ich geschrieben habe, dass zwei willenserklärungen- also angebot und annahme- vorhanden sein müssen und dann mit der untersuchung des angebots loslege.
könnt Ihr mir bitte ein klitzekleines bisschen helfen- ich stehe total auf dem schlauch. wie baue ich das nacheinander auf?

viele verzweifelte grüße,

LvNa

Hallo,

für mich ist das eigentlich ganz simpel:

Ob bereits eine Geschäftsbeziehung bestand oder nicht, ist für einen Kaufvertrag zunächst völlig irrelevant. Diese Frage könnte lediglich wettbewerbsrechtlich wichtig sein. Und das es hier an einer Willenserklärung von Sonja mangelt, ist eindeutig. Schweigen ist keine Willenserklärung, auch keine konkludente. Denn auch eine konkludente Willenserklärung setzt voraus, dass ein Verhalten gezeigt wird, das nach der Lebenserfahrung auf einen entsprechenden zugrundeliegenden Willen schließen lässt.

Ich würde hier mal §133 näher betrachten und prüfen, ob es sich um einen Fernabsatzvertrag (§312) handelt, der die Sache völlig auf den Kopf stellen und eine gänzlich abweichende Betrachtungsweise erfordern würde.

Es handelt sich hier übrigends um einen Standardfall, der in jedem Buch zum allgemeinen Teil zum BGB behandelt wird. Evtl. hat jemand diese Aufgabe aus einem alten Lehrbuch aus Zeiten vor der Schuldrechtreform abgeschrieben. Handelt es sich tatsächlich um einen Fernabsatzvertrag, könntest Du mit dieser Argumentation absolut punkten und deinem Lehrer/Prof. oder wer auch immer die Aufgabe gestellt hat, die Hosen „herunter ziehen“.

Viel Erfolg

Gruß

Matthias

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Der Aufbau hängt von der konkreten Fragestellung ab. Grundsätzlich:

Anspruch entstanden?

–> Dafür Kaufvertrag nötig

–> Dafür Einigung nötig, §§ 145, 147 BGB

–> nach und nach durchspielen, was hier Angebot und Annahme sein könnte, dann alles ablehnen; Schweigen keine Willenserklärung und daher auch weder Angebot, noch Annahme

–> Jetzt schreiben: „Ein anderes könnte sich aber aus § 362 HGB ergeben. Dann müsste…“ Der Rest wäre HGB; denn nun müsste ja die Kaufmannseigenschaft geprüft weren. Gibt der Sachverhalt da was her?

Levay

ganz unjuristisch
Hallo,

ich gehe jetzt hier mal ganz unjuristisch an die Sache ran.

Wenn mir jemand ein Prospekt schickt, bei dem ich schonmal was gekauft habe und da steht drinnen, dass ich mich melden soll, wenn ich das Produkt NICHT möchte und nach Ablauf der „Meldefrist“ schickt mir der Typ tatsächlich sein Produkt, dann ist aber die Hölle los!

Ich würde da die Wettbewerbsaufsicht einschalten, die sich um diese Person kümmern soll.

Wenn wirklich so ein Fall eintritt, würde ich persönlich auch überpüfen, ob ein Verstoss gegen das StGB vorliegt und dann Strafanzeige stellen.
Weil ich sehe sowas als Nötigung an, ein Produkt, dass ich nicht bestellt habe zu bezahlen.

Sollte diese Person jedoch das Produkt zurücknehmen, das liegt IMO keine Nötigung mehr vor.
Probieren kann man es ja mal…

Würde mich freuen, wie das andere sehen, insbesondere meinen Aspekt mit der Nötigung.

Viele Grüße

Norbert

Hallo-
ich weiß hier sollte man eigentlich keine Hausaufgabenfragen
stellen- aber ich bin langsam am verzweifeln. ich muss für ein
total anderes fach als jura eine kleine hausaufgabe machen (
was ich nicht ganz verstehe) und ich bekomme einfach den
anfang nicht hin. wenn ich da wenigstens schon mal da drüber
weg bin kommt das andere von selbst- vielleicht kann mir
jemand helfen?
Hier ist der Anfang- ich habe ihn gekürzt und umgeändert.

Sonja sammelt bestimmte produkte. Ute verkauft bestimmte
Produkte.
Sonja bekommt von Ute einen prospekt über ein produkt
zugeschickt. Im anschreiben erinnert Ute an das vor einem Jahr
gemachte geschäft- und dass Ute deshalb davon ausgehe, dass
sich Sonja für die Produkte der Ute interessiert. Wenn sich
Sonja nicht innerhalb 4 wochen meldet, gehe Ute davon aus,
dass Sonja das produkt kaufen will.

Nach sechs Wochen kommt das Produkt bei Sonja an- natürlich
mit Rechnung. Sonja schickt das Produkt zurück –sie will es
nicht… Ute ist sauer, und meint Sonja hätte in der 4
Wochenfrist ablehnen müssen. Dem war nicht so, deshalb soll
Sonja zahlen.

---- So- ich hatte eigentlich gedacht, dass es sich hier um
invitatio ad offerendum handelt. ich bin wirklich total
durcheinander- wie fange ich denn hier an- was ist mit §151
BGB oder setze ich hier an mit §362 Abs.1 HGB- ist hier schon
eine richtige GEschäftsverbindung vorhanden- und muss sonja
eigentlich unverzüglich zurückschreiben?

Ich weiß hier wirklich nicht wie ich da ansetzen soll nach dem
ich geschrieben habe, dass zwei willenserklärungen- also
angebot und annahme- vorhanden sein müssen und dann mit der
untersuchung des angebots loslege.
könnt Ihr mir bitte ein klitzekleines bisschen helfen- ich
stehe total auf dem schlauch. wie baue ich das nacheinander
auf?

viele verzweifelte grüße,

LvNa

Würde mich freuen, wie das andere sehen, insbesondere meinen
Aspekt mit der Nötigung.

Ich würde es als das sehen, was es ist: Genau der vollkommen unqualifizierte Schwachsinn, den man in diesem Brett ständig lesen muß.

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Ich würde es als das sehen, was es ist: Genau der vollkommen
unqualifizierte Schwachsinn, den man in diesem Brett ständig
lesen muß.

da freut es doch ungemein, daß du so qualifiziert bist und über recht & ordnung so gut bescheid weißt.

vielleicht solltest du gleich auch LvNas prof ersetzen.

da freut es doch ungemein, daß du so qualifiziert bist und
über recht & ordnung so gut bescheid weißt.

vielleicht solltest du gleich auch LvNas prof ersetzen.

Und vielleicht solltest Du Dich mit NH zusammentun, dann wäre das Brett noch lustiger.

1 „Gefällt mir“

Also, ich habe jetzt mal den § 240 nachgelesen.
Eine Nötigung nach § 240 ist das auf keinen Fall!
Hätte vielleicht zuerst lesen und dann schreiben sollen…

Bei einem Fall, wie oben beschrieben, würde ich mich aber persönlich genötigt sehen, da ich zu etwas gezwungen werde (ohne Gewalteinwirkung und deshalb kommt § 240 nicht in frage) ohne, dass ich es möchte.

@Joker
Da du ja hier so anonym unterwegs bist, kannst du es dir natürlich erlauben, zu einer Wortwahl zu greifen, die nicht ganz angemessen ist.
Wenn ich „unqualifizierten Schwachsinn“ von mir gebe, dann weiß auch jeder, wer ich bin und dazu kann ich auch stehen, wie in diesem Fall, wo ich zuerst gedacht, dann geschrieben und als das „Kind schon in den Brunnnen gefallen ist“ (ich hoffe, du weißt, wie ich das meine) nachgelesen habe, was überhaupt Nötigung nach § 240 ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na komm, Anja, Joker hat schon Recht, der beantwortete Beitrag ist absolut unsachlich, unqualifiziert und überflüssig!

Levay

Ich finde es sehr schick, wenn Du nicht ständig schreiben würdest, daß ein Artikel Müll ist (was in diesem Fall sicherlich zutrifft), sondern die Sache auch gleich richtig stellen würdest. Das würde übrigens auch dem Ansatz dieses Forums eher gerecht werden.

Gruß,
Christian

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Hallo-

Ich weiß hier wirklich nicht wie ich da ansetzen soll nach dem
ich geschrieben habe, dass zwei willenserklärungen- also
angebot und annahme- vorhanden sein müssen und dann mit der
untersuchung des angebots loslege.

weiter unter wurden dir schon die richtigen rechtlichen hinweise in diesem fall gegeben. nur noch kurz zu methodik: du mußt an der Uni immer anders anfangen, nicht gleicht ein rechtsproblem (hier angebot und annahme), das dir beim durchlesen des sachverhaltes eingefallen ist an den anfang stellen, das nur brainstormmäßig irgendwo vormerken. Gerade in den ersten Semester ist viel entscheidener als Rechtskenntnis, das Abspulen Mehtoden-Klipp-Klapp. Also ganz schulmäßig einen sogenannten „subsumtionsfähigen obersatz“ bilden: wer will was von wem woraus ? Fraglich ist, ob Sonja von Ute Zahlung des Kaufpreises gem. § 433 BGB i.H.v. usw. verlangen kann. Das setzt einen wirksamen Kaufvertrag voraus. Fraglich ist, ob Ute sich dadurch, dass sie …irgendwas getan hat, gem. § XY stGb strafbar gemacht hat… BLA Bla bla, bis man es nicht mehr hören kann…

Merkwürdig finde ich, dass das auch nach 10 jahren nicht aufhört, sondern immer wieder von neuem anfängt, wenn man sich in neue rechtsmaterien einarbeitet.

mfg A.

RE: Vielen Dank und noch eine kleine Bitte…
Hallo-
Eure Antworten haben mir wirklich geholfen. Vielen Dank!!!Jetzt fühle ich mich nicht mehr ganz so alleingelassen mit dieser blöden Aufgabe. Leider kann ich die Sache mit dem ob sich hier jemand strafbar gemacht hat nicht einbauen- sonst bekomme ich Ärger weil ich was neues, noch nicht behandeltes eingebaut habe. Wo das doch so spannend ist…

Noch eine kleine Bitte- ich schreibe heute kräftig daran- und werde dann das Endresultat hier wahrscheinlich mal hinposten- vielleicht wenn Ihr ZEit und Lust habt- könntet Ihr vielleicht mal drübergucken und ein bisschen Kritik üben?
Hoffe ich bekomme das hin!!
Viele dankbare Grüße!

@Joker
Da du ja hier so anonym unterwegs bist, kannst du es dir
natürlich erlauben, zu einer Wortwahl zu greifen, die nicht
ganz angemessen ist.
Wenn ich „unqualifizierten Schwachsinn“ von mir gebe, dann
weiß auch jeder, wer ich bin und dazu kann ich auch stehen,
wie in diesem Fall, wo ich zuerst gedacht, dann geschrieben
und als das „Kind schon in den Brunnnen gefallen ist“ (ich
hoffe, du weißt, wie ich das meine) nachgelesen habe, was
überhaupt Nötigung nach § 240 ist.

Auf Deine direkte Frage konnte ich mir keine direkte Antwort verkneifen.
Zwar ist mir klar, daß Dein Beitrag gut gemeint war, er hilft dem Fragesteller aber kein bißchen. Der muß nämlich ein Gutachten erstellen, daß wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die gefühlsmäßigen Meinungen Deines Beitrags helfen ihm da nicht, haben ihn scheinbar sogar verwirrt. Er brauchte einen Ansatz zur Methodik der Fallbearbeitung, den hatte er bereits bekommen. Sich abschließend inhaltlich über diesen Fall zu äußern wäre nicht im Sinne einer Hausarbeit, zudem lassen viele Leute bei Kurzschilderungen eines derartigen Sachverhaltes gern die wichtigsten Aspekte unter den Tisch fallen.
Mag es hier nur um eine Hausarbeit gehen, gebe ich zu Äußerungen hier zu bedenken, daß in diesem Brett viele Fragen absolut falsch beantwortet im Archiv verschwinden, auf die möglicherweise jemand vertraut. Irren kann sich jeder, aber ohne Plan loszuschreiben ist nicht Sinn der Sache.

Ich finde es sehr schick, wenn Du nicht ständig schreiben
würdest, daß ein Artikel Müll ist (was in diesem Fall
sicherlich zutrifft), sondern die Sache auch gleich richtig
stellen würdest. Das würde übrigens auch dem Ansatz dieses
Forums eher gerecht werden.

Abgesehen davon, daß ich dies nicht ständig tue, war an diesem Artikel nichts richtig zu stellen. Zudem war die Frage bereits gut beantwortet.
Dennoch danke ich für den Ansatz Deines Beratungsversuches und stelle fest, daß ich mich besser nicht daran orientieren möchte, was Du als chic empfindest. Von der Art in der Du hier in zahlreichen Brettern in Erscheinung zu treten pflegst, werde ich mich weiterhin zu distanzieren wissen. Deine Beiträge lese ich aber unglaublich gerne, da nach dem Verschwinden von jakob opgen ja nur noch FJ und Du geblieben sind.

Liebster Gruß zurück
Joker

Ich finde es sehr schick, wenn Du nicht ständig schreiben
würdest, daß ein Artikel Müll ist (was in diesem Fall
sicherlich zutrifft), sondern die Sache auch gleich richtig
stellen würdest. Das würde übrigens auch dem Ansatz dieses
Forums eher gerecht werden.

Abgesehen davon, daß ich dies nicht ständig tue,

Nein, nur wenn Du einen Artikel schreibst, was in letzter Zeit erfreulicherweise seltener vorkam.

Dennoch danke ich für den Ansatz Deines Beratungsversuches und
stelle fest, daß ich mich besser nicht daran orientieren
möchte, was Du als chic empfindest. Von der Art in der Du hier
in zahlreichen Brettern in Erscheinung zu treten pflegst,
werde ich mich weiterhin zu distanzieren wissen. Deine
Beiträge lese ich aber unglaublich gerne, da nach dem
Verschwinden von jakob opgen ja nur noch FJ und Du geblieben
sind.

Hahaha. Im übrigen steht es Dir frei, meine Beiträge zu korrigieren, wenn sie Deiner Meinung nach falsch sind, wobei ich dumpfes Gepöbel nicht als Korrektur auffasse. Erstaunlicherweise werden meine Artikel relativ selten durch andere Mitgleider korrigiert, was uns wieder auf die Frage bringt, in welcher Hinsicht Dein Wissen einerseits so einzigartig ist und warum Du es dann andererseits nicht mit uns teilen magst, sondern lediglich hin und wieder ein „was für ein Unsinn“ (sinngemäß) in die Landschaft rotzt. Aber vermutlich werden all diese Fragen unbeantworten bleiben und ich erhalte nur wieder einen weiteren unsachlichen Kommentar, der sich mit meinen intelektuellen und/oder sozialen Fähigkeiten beschäftigen wird bzw. mit deren Nichtvorhandensein.

So langweilig ist die Welt.
C.

Apropos: Wo ist dieser Jakob eigentlich?

Levay

Nein, nur wenn Du einen Artikel schreibst, was in letzter Zeit
erfreulicherweise seltener vorkam.

Ich bitte um Verzeihung, daß ich nicht soviel Zeit den ganzen Tag habe wie Du. Meinen Job kann keine Maschine übernehmen.

Hahaha. Im übrigen steht es Dir frei, meine Beiträge zu
korrigieren, wenn sie Deiner Meinung nach falsch sind, wobei
ich dumpfes Gepöbel nicht als Korrektur auffasse.
Erstaunlicherweise werden meine Artikel relativ selten durch
andere Mitgleider korrigiert, was uns wieder auf die Frage
bringt, in welcher Hinsicht Dein Wissen einerseits so
einzigartig ist und warum Du es dann andererseits nicht mit
uns teilen magst, sondern lediglich hin und wieder ein „was
für ein Unsinn“ (sinngemäß) in die Landschaft rotzt.

Mein Wissen ist eben nicht einzigartig sondern erlernt. Und ich korrigiere Deine Artikel nur kurz vor dem Archiv oder per Email an den Fragesteller, weil ich genau auf diesen Unfug hier verzichten kann. Und mit Sicherheit geht es anderen Leuten auch so. Was nicht den Eindruck erwecken soll, es liege nur an Dir und alles, was Du schreibst sei falsch.

Aber
vermutlich werden all diese Fragen unbeantworten bleiben und
ich erhalte nur wieder einen weiteren unsachlichen Kommentar,
der sich mit meinen intelektuellen und/oder sozialen
Fähigkeiten beschäftigen wird bzw. mit deren
Nichtvorhandensein.

Ehrlich gesagt möchte ich das Nichtvorhandensein Deiner Fähigkeiten nicht kommentieren. Da kann sich jeder leicht sein Bild von machen. Und dieses Brett heißt „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „exc und sein Ego-Problem.“ Ich verweise an die Experten im Psychologie-Brett.

So langweilig ist die Welt.

Meine nicht. Deswegen ist www auch nicht meine einzige Tagesbeschäftigung.

Apropos: Wo ist dieser Jakob eigentlich?

Levay

Und ich dachte schon, ich wäre der einzige, der das nicht weiß. War er nicht nochmal kurz unter einem anderen Pseudonym da?
Nicht daß mir die anderen beiden auch noch einer vergrault!